Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Hilfe bei der Antwort auf folgende Fragen:
Kann ein Erwachsener aufgrund häuslicher Gewalt zu sozialer Arbeit verurteilt werden, ggfls. in Verbindung mit einer Geldstrafe?
Wenn ein Erwachsener zu sozialer Arbeit verurteilt wird, wird dann die Strafe in der Strafakte (Bundeszentralregister) innerhalb der Minimalfrist von fünf Jahren geführt?
Vielen Dank im voraus,
logoff.
Strafakte-Eintrag bei Sozialarbeit
5. Januar 2009
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Frage vom 5. Januar 2009 | 14:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafakte-Eintrag bei Sozialarbeit
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#1
Antwort vom 5. Januar 2009 | 15:42
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Hi,
ein Erwachsener erhält in vier Fällen Sozialstunden:
1. Als Auflage bei einer Verfahrenseinstellung
2. Als Auflage im Zusammenhang mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe
3. Als Auflage bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt - eine Art zur Bewährung ausgesetzter Geldstrafe (selten!)
4. Er wird zu einer Geldstrafe verurteilt und läßt diese nachträglich in gemeinnützige Arbeit umwandeln.
Der Fall 1 steht nicht im Bundeszentralregister, alles andere schon. Für weitere Angaben müßte Sie dann schon mal recherchieren, welcher Fall hier vorliegt.
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
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