Straßenreinigung

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)
Straßenreinigung

Hallo,
habe folgendes Problem.
Unsere Reihenhäuser liegen parallel zur Straße und haben eine Länge von 26m incl Garten.
Soweitsogut nur will die Stadt von jedem Eigentümer die 26 m berechnen.
Die Häuser sind hintereinander gebaut.
Siehe Skizze
H für Haus G für Garten und S für Straße

HHHHHHHHHHH1GGGGGGGG1
HHHHHHHHHHH2GGGGGGGG2
HHHHHHHHHHH3GGGGGGGG3
HHHHHHHHHHH4GGGGGGGG4
HHHHHHHHHHH5GGGGGGGG5
SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
<----------26m---------------->


Dürfen die 5 mal 26 Meter kassieren oder müßten die die 26m durch 5 teilen ?

Hier die Satzung:
http://www.kamp-lintfort.de/kommunen/kamp-lintfort/pdf_ressourcen.nsf/files/7IIIa_Strassenreinigungssatzung.pdf/$file/7IIIa_Strassenreinigungssatzung.pdf




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nach § 6 Abs. 1 der o.g. Satzung ist die Stadt wohl im Recht.

Die Formulierung lässt aus meiner Sicht keinen Interpretationsspielraum zu.

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#2
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Sieht wohl leider so aus nur ist das völlig ungerecht da ich 5 mal soviel bezahle wie ein ander Hausbesitzer

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#3
 Von 
rechtnet
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Massstab für die Berechnung ist die Grundstücksseite (Frontlänge). Diese ist doch 26 meter und nicht 130 wenn ich das richtig verstehe. Insofern wäre es doch korrekt die anfallende Summe durch fünf zu teilen da nicht die Eigentümer die Bemessungsgrundlage sind.

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#4
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

ja scheinbar darf jeder Eigentümer der an dieser Straße liegt und auch noch dazu hinter einem anderen liegt. Also keinen direkten Kontakt zur Starße hat nochmals die Gebühr zahlen. Da wir 5 hintereinanderliegende Grundstücke haben zahlen wir jeder.
Ich will ja gar nicht das nur der erste zahlen soll sondern bin ja bereit für die Reinigung zu zahlen aber doch nicht den 5 fachen Betrag.
Alle die ich kenne haben eine Reinigungsgebühr von ca 7-8 m.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Laut Satzung ist für jedes einzelne Grundstück die der Straße zugewandte Länge des Grundstücks maßgebend, unabhängig davon, ob das Grundstück auch tatsächlich an die Straße grenzt. Die Formulierung in der Satzung ist da eindeutig. Das ergibt im konkreten Fall 5 x 26m. Das mag ungerecht sein, aber anders kann ich die Satzung nicht interpretieren.

Wenn die Bekannten jeweils ein Grundstück haben, das auf der der Straße zugewandten Seite nur 7-8m lang ist, dann ist das auch korrekt. Wenn Eure Häuser nicht längs zur Straße, sondern quer stehen würden, wäre der Fall auch anders.

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#6
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

ne das habe ich schon leider verstanden.
Nur wir immer von der Stadt gesagt das man solidarisch sein soll. Fragt sich nur wer hier mit wem solidarisch ist

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