Stolperfalle Gehweg
Mehr zum Thema: Haftpflicht, Schadensersatz, Gehweg, Fußweg, VerkehrssicherungspflichtÜberall lauern Gefahren, vor nichts ist man mehr sicher. Verwitterte Pflastersteine, Schlaglöcher und Wurzelbestände auf öffentlichen Wegen können Schlüsselbeine sowie Oberschenkelhälse brechen und die Verantwortlichen schadenersatzpflichtig machen. Verantwortliche bei öffentlichen Wegen und Straßen ist die Gemeinde, da sie im Wege ihrer Verkehrssicherungspflicht für ein gefahrloses Begehen oder Befahren Sorge tragen muss.
Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in solchen Fällen stellt eine Amtspflichtverletzung dar, die zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Dennoch haben Gerichte die Haftung der Gemeinde in bestimmten Fällen eingeschränkt bzw. ganz ausgeschlossen, und dies zu Recht. Denn genau so, wie man als Autofahrer immer mit den Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muss, dürfen Benutzer von öffentlichen Wegen nicht einfach sorgenlos in der Gegend herumspazieren und mit einer überall fehlerfreien Wegbefestigung rechnen. Vielmehr darf unter Umständen eine gesteigerte Aufmerksamkeit dieser spazierenden Verkehrsteilnehmer erwartet werden. Ansonsten wären die Beamten der Stadt verpflichtet, jeden Tag die Wege abzugehen und jede einzelne kleine Unebenheit zu berichtigen.
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