Störerhaftung von Bewertungsportalen durch zu eigen machen von Nutzerbewertungen
Mehr zum Thema: Medienrecht, BGH, Störerhaftung, Bewertungsportal, eigen, machenBewertungsportal haftet selbst als Störer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein weiteres wichtiges Urteil im Zusammenhang mit Bewertungsportalen gesprochen. Das konkrete Urteil betrifft zwar die Bewertung einer Klinik, die Grundaussagen des BGH sind aber auf alle Bewertungsportale (für Hotels usw.) übertragbar. Nach dem Urteil haftet ein Bewertungsportal unmittelbar selbst als sog. Störer auf Unterlassung, wenn es rechtsverletzende Bewertungen verändert und sich diese damit zu eigen macht (BGH, Urteil vom 04.04.2017, Az.: VI ZR 123/16).
Weitere Informationen zu dem Urteil habe ich auf meiner Webseite unter
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