Stinkefinger

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pusemuckel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stinkefinger

Ich wurde heute Abend von einem Autofahrer überholt! Ich selbst fuhr genau wie vorgeschrieben 70kmh. Leider hat dann die aufgestaute Wut in mir l,eider, meine linke Hand gehoben und dem Fahrer, an meiner Seitenscheibe , einen Stinkefinger gezeigt!
Dieser mußte an einer Ampel anhalten, stieg aus und sagte mir das ich , wenn ich den Finger zeige , mit einer Geldstrafe von bis zu 300 euro rechnen müsse!
Er hatte eine Zeugin dabei! Wie sieht es aus?? Kann er mich anzeigen?? Was kann dabei rauskommen??

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

erstmal ruhig Blut. Habe auch schon den Finger gezeigt bekommen und auch keine Anzeige gemacht.

Anzeigen kann man jeden Sch... in Deutschland.
Wie es ausgeht kann man nicht sagen.

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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Anzeigen kann man jeden Sch... in Deutschland.<<

Und woanders geht das nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

keine Ahnung, habe noch keine Anzeige in Sibirien bzw. in Hinterneuguinea gemacht! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Im Kongo läßt sichs ganz gut anzeigen.

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#5
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

In Südchina soll es auch gut gehen...

Aber das war ja eigentlich nicht die Frage!
Natürlich könnte er sie anzeigen - und das wg. Beleidigung. Allerdings sollte er sich dabei auch beleidigt gefühlt haben!! Das könnte u.U. auch soweit gehen, dass er, wenn er aufgrund der Beleidugung sich so aufregt, dass er Magen-/Kopfschmerzen... bekommt, sie wg. Körperverletzung anzeigen könnte.
Der Herr wird sie aber vermutlich nur auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht haben, sonst hätte er sie ja nicht (in ordentlicher Art?) auf ihr Fehlverhalten hingewiesen.
Das der Herr sich beleidigt fühlte, scheint auch eher unwahrscheinlich, sonst hätte er sie nicht in dieser Art angesprochen, sondern wäre gleich zur Polizei gefahren (oder im Extremfall: hätte sie an der Ampel verdroschen - wo sie natürlich wieder rechtliche Möglichkeiten gehabt hätten)

Ob eine Partei einen/mehrere Zeugen dabei hatte, ist grundsätzlich egal. Die Glaubhaftigkeit aller Aussagen wird vom Staatsanwalt/Richter geprüft und so kann es auch vorkommen, dass die Partei, die nur aus einer Person besteht, Recht erhält, obwohl die Gegenseite 10 Zeugen geliefert hat, die alle ganz genau gesehen und gehört haben, dass der ......

Also erstmal ruhig Blut - Anzeige wäre möglich aber in dem Fall eher unwahrscheinlich!

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#6
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)

...wieso aufgestaute Wut...kapier ich nicht.

*Sakrasmus on*
Beim Hinterherfahrenden könnte ich schon eher verstehen, dass sich Wut aufbaut aber beim "Schleicher" ?
Wer sich so strikt an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält muss doch damit rechnen überholt zu werden.
*Sarkasmus off*

Hilft nicht wirklich weiter, aber das musste raus :)

Gruß

bezzi

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