Guten Tag,
eigentlich sind es zwei Punkte, die ich hier anführe.
1. In der Teilungserklärung einer WEG mit 12 Wohnungen ist folgender Punkt aufgeführt:
In Abänderung des WEG wird hiermiet bestimmt, dass jede Wohnungseinheit in der Eigentümervesammlung eine Stimme hat.
Also daraus schließe ich, dass ein Eigentümer, sofern er mehrere Wohnungen besitzt, auch entprechend die Anzahl der Stimmen hat.
Ist dies überhaupt rechtlich haltbar?
2. In einer ETV wurde die Beschlussfähigkeit durch den Verwalter festgestellt, und zwar durch 8 anwesende ET und zwei Vollmachten.
Bei einer Beschlussfassung ergab sich folgendes Ergebnis: 4 Enthaltungen, 3 ja, 3 nein.
Der Verwalter stellte fest, dass kein Beschluss gefasst werden konnte und wiederholte die Abstimmung nach MEA. Der Beschluss wurde dann aufgrund der MEA abgelehnt.
Ist dieses auch rechtlich möglich?
-----------------
""
Stimmrecht rechtens?
29. August 2014
Thema abonnieren
Frage vom 29. August 2014 | 14:55
Von
Status: Beginner (144 Beiträge, 34x hilfreich)
Stimmrecht rechtens?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. August 2014 | 20:25
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Zu 1 ) Ja
Zu 2) Nein, die Ablehnung nach Stimmen hat Gültigkeit. (3 Ja, 3 Nein ist abgelehnt, da keine Mehrheit).
Wenn einem das Ergebnis nicht passt, kann man nicht einfach ein andere Stimmrecht wählen.
-----------------
"Heike aus Bochum"
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten