Stimmrecht rechtens?

29. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)
Stimmrecht rechtens?

Guten Tag,

eigentlich sind es zwei Punkte, die ich hier anführe.

1. In der Teilungserklärung einer WEG mit 12 Wohnungen ist folgender Punkt aufgeführt:

In Abänderung des WEG wird hiermiet bestimmt, dass jede Wohnungseinheit in der Eigentümervesammlung eine Stimme hat.


Also daraus schließe ich, dass ein Eigentümer, sofern er mehrere Wohnungen besitzt, auch entprechend die Anzahl der Stimmen hat.

Ist dies überhaupt rechtlich haltbar?


2. In einer ETV wurde die Beschlussfähigkeit durch den Verwalter festgestellt, und zwar durch 8 anwesende ET und zwei Vollmachten.

Bei einer Beschlussfassung ergab sich folgendes Ergebnis: 4 Enthaltungen, 3 ja, 3 nein.

Der Verwalter stellte fest, dass kein Beschluss gefasst werden konnte und wiederholte die Abstimmung nach MEA. Der Beschluss wurde dann aufgrund der MEA abgelehnt.

Ist dieses auch rechtlich möglich?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Zu 1 ) Ja

Zu 2) Nein, die Ablehnung nach Stimmen hat Gültigkeit. (3 Ja, 3 Nein ist abgelehnt, da keine Mehrheit).

Wenn einem das Ergebnis nicht passt, kann man nicht einfach ein andere Stimmrecht wählen.

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"Heike aus Bochum"

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