Stillegung einer Kündigung?

11. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
cloon@gmx.net
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stillegung einer Kündigung?

Hallo,
wir haben Schimmel in der Wohnung und eine Kündigung geschrieben. Die Verwaltung sagte, wir sollen die Kündigung stillegen und den Schimmel behandeln. Nun tritt in einem weiteren Raum Schimmel auf, wir wollen nun endlich hier raus. Ist eine Stillegung rechtsgültig? Sie besteht jetzt eine Woche. Wie läuft es dann mit der Kündigung? Wir haben eine 4 Monate alte Tochter, die ständig krank ist (Schimmel besteht seit ca 3 Monaten)

Danke im Voraus

Andrea

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich wüßte nicht was das sein soll. die Stillegung einer Kündigung.

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.

Weiteren Druck auf Ihren Vermieter können Sie durch eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ausüben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, neben einer Mietminderung ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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