Stiefsohn Hausverbot

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
matrose121
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Stiefsohn Hausverbot

Hallo,
bin 40 Jahre und seit 15 Jahren glücklich mit einer Asiatin verheiratet.Wir haben 2 gemeinsame Kinder und sie hat einen Sohn den wir mit 7 Jahren nach Deutschland geholt haben.Ich bin also der Stiefvater ihres Sohnens.
Anfangs gab es keine Probleme mit ihm,er ging normal in den Kindergarten,dann zurSchule,wir fuhren zusammen in Urlaub,waren keine Eifesüchteleien unter den Geschwistern.Bis ich aufeinmal merkte das eruns bestiehlt,und dass mit 10 Jahren(er klaute mir damals nach und nach 120 DM.Und dann ging es immer weiter ,er fälschte meine Unterschriften für die Schule,er schwänzte die Schule.Die folgenden Jahre wurden immer schlimmer .Dann fing er mit Drogen an.Alles reden und Erklärungen brachten nichts,jaja ich werd mich bessern.jetzt ist er 18 und klaute sogar Spardosen seiner Geschwister,sowie Gäste und uns selber,er wurde mehrfach polizeilich abgeholt wegen andere Delikte.jetzt steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür weil er überall Schulden gemacht hat.Habe ihm jetzt angedroht ihn rauszuschmeissen,aber wo soll er hin???
zum sozialamt geht er nach mehrmaliger Aufforderung nicht,zum Arbeitsamt auch nicht......und arbeiten????
Inwieweit bin ich und meine frau berechtigt ihn komplett rauszuschmeissen(wobei er dann völlig untergehen wird).
Aber er ändert nichts...und Ratschläge sind ihm fremd..
UNd wir haben keine lust noch jahre lang alle türen abzuschliessen und unsere Wertsachen zu verstecken.
Geschweigen denn unser Familienleben kaputtmachen zulassen,wir haben ja noch andere Kinder.
gruss matrose121

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Ich würde mich da mal an das Jugendamt wenden!

- flo -

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
aber wo soll er hin

Darueber musst du dir keine Gedanken machen.
Was war denn seine Antwort auf die Drohung?

Uebrigens glaube ich nicht, dass er sich ohne Druck aendern wird. Wieso sollte er auch?

Gib ihm das Versprechen, nach der naechsten Tat (was und wo auch immer) rauszuschmeissen. Und tu' das auch! Denn ich denke nicht, dass die Drohung ihn zur Vernunft bringen wird. Ich denke, dafuer ist der 'Freundeskreis' deines Stiefsohnes zu 'gefestigt'.

Agenor

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

soweit ich weiß, müsst ihr euren Sohn weiterhin unterstützen, wenn er aufs Sozialamt geht. Sämtliche eurer Einnahmen werden geprüft und angerechnet. Somit kann man davon ausgehen, dass ihr schön weiter zahlen dürft. Ist schon schlimm. Da umsorgt man ein Kind 18 Jahre lang und wenn es endlich auf eigenen Beinen stehen könnte, legt es sich auf die faule Haut.
Trotzdem würde ich mir beim Judendamt einen Termin für ein Beratungsgespräch holen. Die kennen sich am besten mit den Gesetzen aus und können bzw. müssen euch weiter helfen.

Gruß

Tresenhase

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

das Kind ist 18... da kümmert sich kein Jugendamt mehr...

ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwierig so eine Situation ist...

geholfen hat meinem Kind der Rausschmiss ;) und mir das Gespräch mit einem Psychologen...

viel Glück

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Das könnte natürlich auch nach hinten losgehen. Kann passieren, dass ihr das Kind mal aus der Gosse aufsammelt, bei dem Freundeskreis. Der Bengel aht noch keine Berufsausbildung. Ich würd trotzdem mal zum Jugendamt gehen. Fragen kostet nichts.

Viel Erfolg, wird schon :)

Tresenhase

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
dass ihr das Kind mal aus der Gosse aufsammelt

Das Problem ist aber, dass nichts darauf hindeutet, dass sich was zum Besseren wendet.
Und damit verschiebt man das Problem nur - wird er dann mit 28 rausgeworfen, besteht die gleiche Gefahr! Und man haette 'umsonst' die innerfamiliaeren Konflikte ausgetragen.

Was die Unterhaltspflicht angeht: damit das Sozialamt auf die Eltern zugeht, muss er erst mal zum Sozialamt und sich um alles kuemmern. Und das waere dann doch schon ein erster Schritt zur Besserung :)

Agenor

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

wenn euer Bengel schon mehrmals polizeilich Abgeführt wurde, kam es mal zu einer Verhandlung? Musste er schon mal Sozialstunden ableisten?

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

wie schon von träne geschrieben das "Kind" ist 18 und somit fühlt sich das Jugendamt nicht mehr zuständig.

Wenn ihr den Jungen vor die Tür setzt dann wird sich schon irgendwer bei euch melden wenn er Ansprüche stellt.

Ist zwar ein dummer Vergleich aber auch eine Süchtige merkt es vielleicht erst wenn er alleine am Boden liegt

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
matrose121
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also es ist so das er schon mehrfach Sozialstunden leisten und jetzt wieder eine Geldstrafe bekommen hat die er nicht bezahlen kann und deswegen jetzt 8 tage weg muss.......
inwieweit bin ich als Stiefvater (er ist nicht adoptiert)für ihn über das Sozialamt unterhaltspflichtig?bin alleinverdiener und meine frau ist hausfrau.(haben gütertrennung).
Vielen dank für die infos

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,2258226,00.html

Hallo matrose,
link oben habe ich mal durchstöbert, vielleicht ist das ganz interesant für dich.

Ich würde das Jugendamt aufsuchen, dort gibt es hilfreiche Adresse u. U. Wohngruppen oder andere Vermittlungshilfen, wie Schule, Ausbildung usw.




-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

1x Hilfreiche Antwort

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