Hallo ihr Ratgeber,
ich habe meinen Stiefkindern ein Gebäude überschrieben. Dafür haben sie ein maschinell geschriebenen Vertrag unterschrieben, dass sie auf alle weiteren Erbansprüche beim Ableben ihrer Mutter, welche in einer Zugewinngemeinschaft mit mir verheiratet ist, verzichten werden.
Hat dies rechtlich seine Richtigkeit? Wäre auch dadurch der Pflichtteilsanspruch hinfällig?
Herzlichen Dank für die Antwort.
Gruß
45iger
-- Editiert von 45iger am 04.01.2018 22:09
Stiefkinder unterzeichnen den Verzicht auf weitere Erbansprüche.
4. Januar 2018
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Frage vom 4. Januar 2018 | 22:04
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
Stiefkinder unterzeichnen den Verzicht auf weitere Erbansprüche.
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#1
Antwort vom 4. Januar 2018 | 22:25
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Wäre auch dadurch der Pflichtteilsanspruch hinfällig? Nö. Ein Pflichtteil ist kein Erbe, sondern ein Anspruch gegen den Erben.
-- Editiert von muemmel am 04.01.2018 22:26
#2
Antwort vom 4. Januar 2018 | 23:02
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Dafür haben sie ein maschinell geschriebenen Vertrag unterschrieben, dass sie auf alle weiteren Erbansprüche beim Ableben ihrer Mutter, welche in einer Zugewinngemeinschaft mit mir verheiratet ist, verzichten werden.
Hat dies rechtlich seine Richtigkeit?
Wenn der Verzicht notariell beurkundet wurde, ja.
Zitat:Wäre auch dadurch der Pflichtteilsanspruch hinfällig?
Das kommt auf die Urkunde an. Normalerweise wird beim Notar ein Erb- und Pflichtteilsverzicht unterschrieben.
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#3
Antwort vom 4. Januar 2018 | 23:04
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Nö. Ein Pflichtteil ist kein Erbe, sondern ein Anspruch gegen den Erben.
Worauf mit einer notariellen Urkunde ebenfalls verzichtet werden kann.
#4
Antwort vom 5. Januar 2018 | 13:51
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Sicher. Aber der TE schrieb eben nur von Erbansprüchen, auf die verzichtet worden sei...
#5
Antwort vom 6. Januar 2018 | 18:02
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
... ob das ein Laie so genau weiß?
#6
Antwort vom 6. Januar 2018 | 19:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Ein privatschriftlicher Vertrag ist aber ohnehin wertlos. Daher kommt es auch nicht darauf an, ob nur auf den Erbteil oder auch auf den Pflichtteil verzichtet wurde.
#7
Antwort vom 6. Januar 2018 | 19:52
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Dafür haben sie ein maschinell geschriebenen Vertrag unterschrieben
Daraus ergibt sich m.E. nicht, ob es sich um einen privatschriftlichen oder notariellen Vertrag handelt.
Ich gehe vom Sachverhalt eher von einem notariellen Verzicht aus, der im Gegenzug zur Übertragung der Immobilie beim Notar unterzeichnet wurde.
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