Hallo,
ich plane, eine Immobilie zu kaufen und selbst zu nutzen.
Das Wohnung befindet sich in einem Berliner Altbau, der im Moment saniert wird und 2010 fertig ist.
Ich würde gerne wissen, welche Kosten ich steuerlich geltend machen kann, google hilft nicht weiter, da überall etwas anderes steht...
Folgende Punkte sind mir dabei nicht klar:
- alle Anschaffungskosten (schön wäre es, glauben kann ich es nicht)
- Herstellungskosten (5% über 8 Jahre?)
- Grunderwerbssteuer (nein, weil man Steuer nicht von Steuer absetzen kann, oder ja, weil Erwerbsnebenkosten?)
- Notarkosten
- Gutachter-/Sachverständigenkosten
- Maklerprovision
Vielen Dank im Voraus an alle Leser, ist ja nicht selbstverständlich!
Steuervorteile Kauf von eigengenutzter Immobilie
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo Wigginz,
leider kann man bei einer selbstgenutzen Immobilie gar nichts absetzen. Alles, was du zu dem Thema im Internet finden kannst, bezieht sich auf vermietete Immobilien.
Die Eigenheimzulage gibt es auch seit 2006 (Anschaffungsdatum) nicht mehr.
Einzig, wenn du die Wohnung innerhalb von 10 Jahren wieder verkaufst, spielen die Anschaffungsnebenkosten eine Rolle beim sogenannten Spekulationsgewinn bzw. -verlust.
quote:Das ist so pauschal sicher nicht richtig, z.B. kann man die Kirchensteuer wiederum von der Einkommensteuer absetzen, oder auch die Mehrwertsteuer, welche in den Kosten für eine haushaltsnahe Dienstleistung beinhaltet ist.
nein, weil man Steuer nicht von Steuer absetzen kann
MfG Stefan
Hallo,
was ist denn eigentlich aus der AfA für selbstgenutzte Eigentumswohnungen geworden? Gibt es die überhaupt nicht mehr oder, wenn doch, welcher AfA Satz gilt z.. für eine selbstgenutzte Eigentumswohnung Baujahr 1989, die ich in 2009 gekauft habe?
Und was ist mit der Maklerprovision, den Notar- und Grundbuchkosten und der Grunderwerbsteuer?
Wirkt sich all das überhaupt nicht mehr steuerlich aus?
Unsere Regierenden tönen doch immer so laut, dass sie den Eigentumserwerb, u.a. auch zur Alterssicherung fördern wollen.
Bitte um baldige Antwort.
Gruß, O.M.
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Hallo,
quote:Afa gab es meines Wissens noch nie für selbstgenutzte Eigentumswohnungen (wenn, dann irgendwann vor dem Krieg oder im Kaiserreich).
was ist denn eigentlich aus der AfA für selbstgenutzte Eigentumswohnungen geworden?
quote:Nein, und auch das war noch nie der Fall.
Und was ist mit der Maklerprovision, den Notar- und Grundbuchkosten und der Grunderwerbsteuer?
Wirkt sich all das überhaupt nicht mehr steuerlich aus?
MfG Stefan
Hallo Stefan,
danke für die Antworten. So ähnlich habe ich das erwartet. Schade!
Hatte gehofft, dass man wenigstens die Kaufnebenkosten geltend machen kann...
Also bleibt es bei 'erst vermieten, dann selber einziehen'.
quote:
dass man wenigstens die Kaufnebenkosten geltend machen kann
Die wirken sich nur über die Abschreibung aus.
quote:
Also bleibt es bei 'erst vermieten, dann selber einziehen'.
Das bringt idR nur Sinn, wenn Du selbst keine Miete (aus versteuerten Einkünften) zahlen mußt.
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Hallo Eugenie,
quote:Doch, war ernst gemeint. Und trotzdem falsch, Danke für den Hinweis.
das war doch wohl nicht ernst gemeint mit "Spekulationssteuer" ( die es überhaupt nicht gibt - Begriff= falsch) bei "Verkauf innerhallb von 10 Jahren"??? Es geht um EIGENNUTZUNG!
Es käme nur in Betracht, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren wieder verkauft wird und vor dem Verkauf 2 Jahre lang vermietet wird.
Scenario:
- nach 3 Jahren beruflich bedingter Umzug
- Wohnung wird ab dann vermietet
- weitere 3 Jahre später besteht Geldbedarf und die Wohnung wird verkauft
Das es eigentlich "Veräußerungsgewinn" heißt, ist mir klar. Aber erstens ist der Begriff "Spekulationsgewinn" imho allgemein gebräuchlicher, und zweitens leichter zu schreiben. Und ich schrieb ja auch "sogenannt" im Sinne von "umgangssprachlich".
MfG Stefan
Wenn man einen Teil der Wohnung untervermietet, ist das dann rechtlich eine Vermietung oder trotzdem weiterhin komplett Eigennutzung? Kommt man so an die AfA ran?
Hallo Stefan,
vielen Dank für die rasche - etwas ernüchternde - Antwort.
Dass es AfA auf selbst genutztes Wohneigentum, wenn überhaupt . . .,
glaube ich noch nicht.
Wozu sonst war denn der - leider abgeschaffte - § 7b EStG
?
Offenbar wurde der ersatzlos gestrichen, was nicht gerade vermögensbildungsfreundlich zu nennen ist.
Gruß, O.M.
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Hallo Otto,
OK, meine Aussage "(wenn, dann irgendwann vor dem Krieg oder im Kaiserreich)" war wohl etwas übertrieben, aber 1987 ist ja auch schon sehr lange her.
Und eine Afa war das auch nicht, sondern eine Subvention via Steuern.
MfG Stefan
quote:
Kommt man so an die AfA ran?
Für den vermieteten Teil (natürlich auch alle weiteren diesbezüglichen Aufwendungen).
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