Muss man, wenn man abhängig beschäftigt ist und unter eine bestimmte Verdienstgrenze gesunken ist (wg. Teilzeit, z.B.) überhaupt noch eine Steurerklärung abgeben, nur weil man früher irgendwann einmal zur Einkommenssteuer veranlagt wurde und jedes Jahr vom Finanzamt die Aufforderung erhält?
Muss ich eine Steurerklärung abgeben, nur weil Finanzamt mich dazu auffordert?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, dann muss unter folgenden Randbedingungen eine Steuererklärung abgegeben werden:
- Ehegatten, von denen einer nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird
- Wenn auf der Steuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde
- wenn die Summe der Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, größer als 410 EUR ist
- wenn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen wurde
- unter bestimmten Umständen bei nicht verheirateten Eltern
Die früher bestehende Einkommensgrenze, ab der eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bestand, gilt nicht mehr.
Da Personen, die auch nur theoretisch Steuern nachzahlen müssten, eine Steuererklärung abgeben müssen, weiß ich nicht, was dagegen spricht trotzdem eine Steuererklärung abzugeben. Man bekommt doch normalerweise etwas zurück, wenn es auch manchmal geringe Summen sind.
Falls Du dennoch keine Steuererklärung abgeben willst, reicht es, wenn Du dem Finanzamt mitteilst, dass Du nicht zu einer Abgabe verpflichtet bist, nachdem Du eine entsprechende
Falls Du dennoch keine Steuererklärung abgeben willst, reicht es, wenn Du dem Finanzamt mitteilst, dass Du nicht zu einer Abgabe verpflichtet bist, nachdem Du eine entsprechende Aufforderung erhalten hast.
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Dank an beide für die ebenso prompte wie umfassende Beantwortung meiner Frage!
Hallo, kann mir jemand die Frage beantworten, ob es zwingend ist, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben? Es betrifft meine Kinder, sie sind beide Steuerklasse 1. Meine Tochter war das gesamte Jahr 2003 arbeitssuchend, mein Sohn ist Arbeitnehmer - beide haben im Jahre 2002 eine Einkommenssteuererklärung (beide zum Zeitpunkt Arbeitnehmer) geleistet.
Gruß Karin.
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"kamadro"
Nurweil für 2002 eine Steuererklärung abgegeben worden ist, heißt das nicht, dass auch für 2003 eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
Wer während des gesamten Jahres nur Lohnersatzleistungen (ALG, AlHi usw.) bezogen hat, für den besteht keine Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben. Es macht in dem Fall auch keinen Sinn, da keine Steueererstattung zu erwarten ist.
Als Arbeitnehmer in Steuerklsse I besteht ohne weitere Einkünfte ebenfalls keine Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben. In dem Fall macht es aber in den meisten Fällen Sinn trotzdem freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.
--- Posting wurde vom Admin editiert
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