Steuerpflicht (Private Veräußerungsgeschäfte) bei Steuerbefreiung in Deutschland (Auslandstätigkeit)

6. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474019-62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerpflicht (Private Veräußerungsgeschäfte) bei Steuerbefreiung in Deutschland (Auslandstätigkeit)

Hallo zusammen,

Thomas Müller arbeitet seit Mai 2017 in Asien und bezieht sein Gehalt nach wie vor (jedoch Steuerbefreit "Doppelbesteuerungsabkommen") aus Deutschland.

Herr Müller hatte anfang des Jahres 5 Bitcoins für 2500€ erworben.
Nun möchte er diese jedoch wieder verkaufen, bei einem momentanen Gesamtwert von rund 18.000€ (Somit wurde keine 1 Jährige Haltezeit erreicht und der Gewinn ist zu versteuern lt. Gewinne Steuerpflicht §23 EStG ).

Nun stellen sich Herrn Müller folgende Fragen:

- Muss Herr Müller nun die 15.500€ Gewinn versteuern (Obwohl eine Steuerbefreitheit besteht) ?
- Wenn ja, wie genau müsste er dann bei der Steuererklärung vorgehen? Da dies ja sein einziges zu versteuerndes Einkommen in Deutschland wäre (Die Höhe der Steuer von Wirtschaftsgütern richtet sich ja normalerweise nach dem Einkommen)

ich hoffe, es kann hier jemand Herrn Müllers Fragen Beantworten.

Beste Grüße

-- Editier von go474019-62 am 06.09.2017 09:02

-- Editier von go474019-62 am 06.09.2017 09:12

-- Editier von go474019-62 am 06.09.2017 09:26

-- Editier von go474019-62 am 06.09.2017 09:34

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Damit man Herrn Müller seine Frage beantwortet soll er mehr Informationen geben:
1. In welchem Land in Asien lebt er?
2. Familliäre Situation

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go474019-62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Herr Müller ist ledig und lebt in Thailand.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Wenn Herr Müller seine Wohnung in Deutschland aufgegeben hat, wird er in Deutschland keine Steuern auf die Spekulationsgewinne zahlen. Wenn das nicht der Fall, muss nach den Kriterien des internationalen Steuerrechts beurteilt werden, in welchem Land Herr Müller ansässig ist. Davon hängt dann die Steuerpflicht in Deutschland ab.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go474019-62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Charlie@098):
Wenn Herr Müller seine Wohnung in Deutschland aufgegeben hat, wird er in Deutschland keine Steuern auf die Spekulationsgewinne zahlen. Wenn das nicht der Fall, muss nach den Kriterien des internationalen Steuerrechts beurteilt werden, in welchem Land Herr Müller ansässig ist. Davon hängt dann die Steuerpflicht in Deutschland ab.



Danke für Ihre schnelle Antwort.

Herr Müller verfügt über keinerlei Wohnsitz in Deutschland.

Damit wäre Herr Müller, Ihrer Meinung nach, befreit von den Steuern in Deutschland für Spekulationsgewinne (auch wenn das Gehalt weiterhin auf ein Deutsches Konto geht?) .



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Es spielt gar keine Rolle, wohin das Gehalt überwiesen wird. Es geht allein um die Spekulationsgewinne, die laut DBA nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden dürfen.

-- Editiert von Charlie@098 am 07.09.2017 12:57

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go474019-62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Charlie@098):
Es spielt gar keine Rolle, wohin das Gehalt überwiesen wird. Es geht allein um die Spekulationsgewinne, die laut DBA nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden dürfen.

-- Editiert von Charlie@098 am 07.09.2017 12:57


Vielen Dank für Ihre Antwort.

D.h im Klartext, Herr Müller kann kaufen/verkaufen soviel er will, sich seine Gewinne auszahlen lassen wann er will, ohne eine Steuerrückzahlung zu befürchten?

-- Editiert von go474019-62 am 07.09.2017 13:52

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
D.h im Klartext, Herr Müller kann kaufen/verkaufen soviel er will, sich seine Gewinne auszahlen lassen wann er will, ohne eine Steuerrückzahlung zu befürchten?


ja, solange Herr Müller nicht mit den Immobilien, Flugzeugen oder Seeshiffen spekuliert, die sich in Deutschland befinden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von go474019-62):
D.h im Klartext, Herr Müller kann kaufen/verkaufen soviel er will, sich seine Gewinne auszahlen lassen wann er will, ohne eine Steuerrückzahlung zu befürchten?
Soweit es die Besteuerung in D betrifft ja! In Thailand sind diese Einkünfte natürlich steuerpflichtig, Sec. 40 Thailand Revenue Code!

Zitat (von Charlie@098):
ja, solange Herr Müller nicht mit den Immobilien, Flugzeugen oder Seeshiffen spekuliert, die sich in Deutschland befinden.
Klugsch...-Modus ein:
"ja, solange Herr Müller nicht mit Immobilien, die in Deutschland belegen sind oder Flugzeugen und Schiffen, die in deutschen Registern eingetragen sind (=unbewegliches WG), spekuliert.!
Klugsch...-Modus aus!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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