Steuernachzahlung für 2011 bis 2016 erhalten

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
tiger63123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernachzahlung für 2011 bis 2016 erhalten

Hallo,
wir haben heute per Einschreiben geschätzte Steuerbescheide von 2011 bis 2016 bekommen und sollen über 10000€ nachzahlen.
Vor ca. 4 Wochen haben wir die Aufforderung bekommen die Steuern rückwirkend bis 2011 einzureichen.
Ein Wunsch auf Fristverlängerung wurde abgesagt und mit der Androhung das unser Einkommen nötigenfalls geschätzt werde, wurde auf die Frist verwiesen.
Die Zahlen sehen recht plausibel aus, laut einem Steuerklassenrechner stimmt die Forderung sogar.
Kann ein Fachmann/frau wenn man außer dem Pauschbetrag nichts abzusetzen hat helfen?
Wir sind eine 4-köpfige Familie mit Steuerklasse 3/5 und einem Einkommensverhältnis von 75/25 % von 2011 bis 60/40% in 2016.
Bin auf die Antworten gespannt.

Liebe Grüße
Uwe

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wir sind eine 4-köpfige Familie mit Steuerklasse 3/5


Dann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, weil eine Nachzahlung möglich ist.

Zitat:
und einem Einkommensverhältnis von 75/25 % von 2011 bis 60/40% in 2016.


Die Höhe der Nachzahlung hängt nicht nur von den relativen Einkommen ab, sonder auch von der absoluten Einkommenshöhe.

Bei einem Einkommensverhältnis von 90.000€/30.000€ entsteht eine Nachzahlung in Höhe von ca. 2.260€/Jahr. Eine Gesamtnachzahlung in Höhe von 10.000€ für 6 Jahre ist also denkbar, es könnten bei entsprechenden Einkommensverhältnissen auch >15.000€ sein.

Zitat:
Kann ein Fachmann/frau wenn man außer dem Pauschbetrag nichts abzusetzen hat helfen?


Nein

Dazu kann man jedoch folgendes sagen:
Eine Nachzahlung in der genannten Größenordnung setzt ein hohes Gesamteinkommen voraus, das ich irgendwo in der Nähe von 100.000€ schätzen würde. Die meisten Steuerzahler in dieser Einkommensklasse haben etwas abzusetzen. Ein Fachmann könnte daher prüfen, ob die eigene Einschätzung, dass man nichts abzusetzen hat, tatsächlich zutreffend ist. Ich nenne da mal Stichworte:
- Kinderbetreuungskosten
- Spenden
- Schulgeld

Sind denn bei der Schätzung die Kinderfreibeträge berücksichtigt worden?

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#2
 Von 
fb480827-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

eine Steuerschätzung hatte ich auch schon einmal (zu Faul abzugeben). Ich bin dann zum Steuerberater, der mir aus der Patsche geholfen hat, da es sich bei mir zwar um eine Schätzung handelte, aber ich immer noch eine Einspruchsfrist hatte.
Ich kann nur Empfehlen schnellstmöglich einen Steuerberater aufzusuchen und dies mit ihm zu besprechen!

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#3
 Von 
fb480827-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

eine Steuerschätzung hatte ich auch schon einmal (zu Faul abzugeben). Ich bin dann zum Steuerberater, der mir aus der Patsche geholfen hat, da es sich bei mir zwar um eine Schätzung handelte, aber ich immer noch eine Einspruchsfrist hatte.
Ich kann nur Empfehlen schnellstmöglich einen Steuerberater aufzusuchen und dies mit ihm zu besprechen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Eine Steuerschätzung ist normalerweise immer überhöht, quasi noch eine Abgeltung für die Faulheit.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn der Fragesteller tatsächlich nichts abzusetzen hat, dann kann auch ein Steuerberater nichts an der hohen Nachzahlung ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
Eine Steuerschätzung ist normalerweise immer überhöht, quasi noch eine Abgeltung für die Faulheit.


Strafschätzungen wären unzulässig, jedoch sollte eine Schätzung niemand besser stellen, der seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt.
Wird hingegen eine zu niedrige Schätzung hingenommen, kann das den Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tiger63123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, ein frohes neues Jahr allen und ein Dankeschön für die Antworten.
Zu der Historie,
bis 2010 haben wir vierteljährlich Vorauszahlungen leisten müssen und bekamen diese zur gemachten Steuererklärung wieder zurück. In diesem Jahr (2010) bin ich persönlich zum Finanzamt gegangen und konnte die Vorauszahlungen auf Null setzen.
Da es immer ein Nullsummenspiel war hatte ich immer wichtigeres zu tun als die Steuererklärung auszufüllen und abzusetzen hatte ich zu diesem Zeitpunkt auch nichts.
Auf drängen meiner Frau erklärte ich das in 2015 so einem Steuerberater (telefonisch ohne über Summen zu sprechen) der mir folgende Antwort gab,
die Steuerklassen wurden in 2011 nochmals angepasst und wenn das Finanzamt sich nicht meldet sollte ich mir keine Gedanken dazu machen.

Was ich jetzt so frei im Netz an Steuerrechner gefunden habe ist die geforderte Summe auch plausibel.
Ich werde und muss die Erklärungen ja trotzdem machen und scheue mich aber davor einem Steuerberater welcher ja bestimmt weitere 2-3000 € kosten wird aufzusuchen. Ist es jetzt schlau die Erklärungen über Elster zu machen wo ich zumindest über die notwendigen Formulare direkt verfügen kann?

Viele Grüße Uwe

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