Steuernachzahlung / Selbstanzeige

8. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
myli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernachzahlung / Selbstanzeige

Fiktiv gesehen hat Herr Anton eine Verpflichtung mit Herrn Zeppelin, dass diese in eine Firma einen hohen Betrag in Höhe von einem mittleren 6-Stelligen Betrag einzahlen muss. Diese Aufgeldverpflichtung bei der Umfirmierung einer UG zu einer GmbH wird notariell festgehalten.

Nun ist es so, dass Herr Zeppelin, welcher sich als Experte im Bankwesen mit falschen Qualifikationen ausgewiesen hat ein Betrüger ist, der davor schon eine Firma betrogen hat, aber auch im Nachhinein nicht stopp macht.

Herr Zeppelin hat also mit falschen Qualifikationen und falschen Tatsachen die Umfirmierung seiner UG zu einer GmbH mit der Aufgeldverpflichtung veranlasst, so dass Herr Anton eben genau diese Verpflichtung auf Grund falscher Tatsachen eingegangen ist.

Herr Zeppelin, der selbsternannte Finanzexperte behauptete Anfangs Steuern sparen zu möchten und bot an neben seinem relativ guten Gehalt welches er aus dem Investment ziehen wollte noch einen weiteren hohen 4-stelligen Betrag monatlich erhalten möchte, dies jedoch nicht offiziell über die Firma sondern direkt von dem Investor, Herrn Anton, überwiesen werden sollte als "Schenkung". Hierfür gibt es schriftliche Beweiße. Die Firma ist in Liquidation.

Nachdem es nun zum Rechtsstreit kommt zwischen Herrn A. und Herrn Z. fordert Herr Z. dass die Aufgeldverpflichtung nicht erfüllt wurde, da die monatliche Extragehalt-Zahlung eine Schenkung war. Es handelt sich hier um einen mittleren 5-Stelligen Betrag.

Herr A kann nachweißen, dass dies von Herrn Z ausging, jedoch geht das ganze nun vor Gericht und Herr A möchte diese Angriffsfläche natürlich aus dem Weg räumen und sich selbst anzeigen.

Nun ist die Frage ob hierbei überhaupt relevant ist sich anzuzeigen und wer daraufhin dann die Steuerschulden bezahlen muss, die ja ganz offensichtlich die Firma betreffen.

Die Termine zur polizeilichen Ladungen sind bereits erfolgt, so dass vor der Ladung Herr A noch seine "Vergehen", sofern dies überhaupt so gehandhabt werden kann beheben möchte.

Muss Herr A in diesem Fall sich anzeigen?
Muss die Steuerschuld von Herrn A oder der Firma oder vielleicht sogar des Herrn Z bezahlt werden?
Wie würde die Selbstanzeige ablaufen?



-- Editier von myli am 08.09.2017 14:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Milkreis
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich würde vermuten, dass Herr Z. und Herr A. sich selbst anzeigen müssen, da Schenkungen nur bei engen Verwandtschaftlichen Verhältnissen bis zu einem Maximalbetrag in Höhe

von 500.000€ (bei Ehepartnern)
von 400.000€ (bei Kindern)
von 200.000€ (bei Enkeln)
von 20.000€ (bei allen anderen)

alle 10 Jahre steuerfrei sind. Alles was darüber hinaus geht muss zum entsprechenden Einkommenssteuersatz (abhängig von den sonstigen Einkünften versteuert werden).

Ich denke dass die Erkenntnis dass Herr Z. sich als Betrüger entpuppt hat wird Sie nicht schützen. Das beste was Sie tun könnten wäre sich einen guten und gerissenen Steuerberater zuzulegen und in Abstimmung mit ihm eine Selbstanzeige zu erwägen. Was Herr Z. macht ist nicht Ihr Bier. Für Herrn A. geht es jetzt um Schadensbegrenzung.

Somit muss in erster Linie die Steuerschuld von beiden jeder für sich bezahlt werden. Den Betrug den Herr Z. an Herrn A. begangen hat und der dadurch entstandene Schaden muss separat eingeklagt werden - dumm wird es nur, wenn Herr Z. mittellos ist.

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#2
 Von 
myli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Milkreis):
Ich würde vermuten, dass Herr Z. und Herr A. sich selbst anzeigen müssen, da Schenkungen nur bei engen Verwandtschaftlichen Verhältnissen bis zu einem Maximalbetrag in Höhe


Vielen Dank. Jedoch ist es nicht als Schenkung zu betrachten, da es als Aufgeldzahlung zum Investment für Herrn A. angerechnet werden muss. Dieser hat beim Notar bei der Gründung eben diese Verpflichtung unterzeichnet. Nur wurde um Sozialabgaben zu sparen an Herrn Z neben seinem Gehalt Sonderzahlungen geleistet.

Die Frage ist hierbei a) ob dies angerechnet werden kann, aber noch viel wichtiger b) Wer hat die Steuerschuld zu bezahlen bei einer Selbstanzeige? Letztendlich hat Herr Z das Geld erhalten. Muss dennoch Herr A für die Steuerschuld aufkommen?

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