Steuerliche Behandlung von Mieteinnahmen aus Gemeinschaftseigentum

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
go466059-98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Behandlung von Mieteinnahmen aus Gemeinschaftseigentum

Guten Tag,

in unserem Haus (WEG mit 4 Parteien) befindet sich ein kleiner Raum mit WC, der sich gemäß Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum befindet (ursprünglich als Gästezimmer konzipiert). Eine der vier WEG-Parteien möchte den Raum nutzen und soll den anderen Parteien dafür eine Miete bezahlen. Darüber besteht Einigkeit, ein entsprechender Nutzungsvertrag wurde vom Verwalter aufgesetzt.

Meine Frage ist, wie diese Miete seitens der WEG oder der einzelnen Eigentümer steuerlich zu behandeln ist.

Der Hausverwalter ist der Auffassung, dass er die Miete in der Hausgeldabrechnung einfach nach Miteigentumsanteilen auf die begünstigten Parteien aufteilen und gegen deren Ausgaben/Kostenanteile verrechnen kann. Steuerlich sind diese Einnahmen seiner Auffassung nach dann nicht mehr relevant. Als Gründe gibt er an, dass bei der Verrechnung kein Überschuss entsteht und dass die Einnahmen ohnehin gering sind (Miete beträgt 60€ / Monat + Nebenkosten, aufgeteilt auf 3 Parteien)

Ich bin der Auffassung, dass das nicht richtig ist. Selbstverständlich kann er die Mieteinnahmen mit den Ausgaben in der Hausgeldabrechnung verrechnen. Doch ich bin der Auffassung, dass die Mieteinnahmen trotzdem von jedem der drei begünstigten Eigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V aufzuführen sind mit üblicher Angabe von Einnahmen, Werbungskosten, Abschreibung etc. Verrechnet werden dürfen dabei nur die Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Raum stehen, nicht aber alle Kosten im Rahmen der Hausgeldabrechnung (insbesondere nicht die Nebenkosten des jeweiligen Sondereigentums der begünstigten Eigentümer).

Welche Auffassung ist richtig?

Falls die Höhe der Mieteinnahmen tatsächlich eine Rolle spielen sollte, bitte ich weiter zu berücksichtigen, dass ich weitere Einkünfte aus Vermietung habe (aus Wohnungen in anderen Objekten).

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfestellung.

-- Editier von go466059-98 am 18.05.2017 16:48

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