Steuerliche Behandlung Aufwandsentschädigung Feuerwehr Wehrführer in Schleswig Holstein

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 19:50:36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Behandlung Aufwandsentschädigung Feuerwehr Wehrführer in Schleswig Holstein

Ich habe bisher meine Feuerwehr Wehrführer Pauschale von 3.864€ Jährlich in der Steuererklärung zu 50% als WF-Pauschale (Ehrenamtliche Tätigkeit) und zu 50% als Übungsleiter angegeben. Bisher wurde das auch so vom Finanzamt anerkannt und somit war der Freibetrag unterschritten, ich brauchte nichts zu versteuern.

Dieses Jahr aber kennt das Finanzamt die 50% Übungsleiter nicht mehr an, da eben aus derer Sicht eine WF Pauschale gezahlt wird, nicht aber eine Übungsleiterpauschale. Insofern wird die Differenz zwischen Freibetrag und Jahrespauschale voll versteuert. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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