Steuerlast bei Abfindung und geplanter Selbstständigkeit

30. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
357mag
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerlast bei Abfindung und geplanter Selbstständigkeit

Hallo zusammen,

ich plane derzeit meinen Job durch einen Aufhebungsvertrag in 2018 zu beenden.
Es wird eine Abfindung in Höhe von 150k in 2018 gezahlt. Das Bruttogehalt beträgt bis Juli 2018 33k, zusätzlich werden 7300,- als Krankengeld bezogen.
Ich plane für 2018 die Aufnahme einer Selbstständigkeit mit einer Investsumme von ca. 25k.

Wirkt sich die Investition von 25k steuermindernd auf die Einkommenststeuer aus und habe ich dadurch im Endeffekt mehr von meiner Abfindung?

Besten Dank vorab.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Um das zu beantworten, ist der Sachverhalt unzureichend dargestellt.
Kaufen Sie sich bspw. einen PKW für den Betrag, um Ihrem Gewerbe nachzugehen, können nur die Abschreibungen geltend gemacht werden. Sind Sie Händler und kaufen davon Ihren Warenbestand, wäre es sofort abzugsfähig.
Im EWrgebnis sollte sich jedoch ein Totalgewinn ergeben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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