Steuerklassenwechsel nach Heirat

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Steuerklassenwechsel nach Heirat

Wenn ein Paar heiratet, bekommt das Finanzamt dies dann automatisch mit und ändert die Steuerklasse zunächst in IV/IV, wenn sich das Paar nicht meldet? Also gibt es eine automatische Mitteilung vom Standesamt an das Finanzamt und über Elstam wiederum weiter an den Arbeitgeber? Oder muss das Paar konkret den Wechsel beantragen und bliebe ansonsten jeder in Steuerklasse I?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zwischen der Steuerklasse I und IV besteht in der Höhe der abzuführenden Lohnsteuer kein Unterschied. daher kann man das in Rueh abwarten.

Nach § 39e Abs. 2 EStG muss das Einwohnermeldeamt jedoch die Heirat automatisch an das Finanzamt mitteilen und das Finanzamt daraufhin die Steuerklassen in IV/IV ändernm (§ 39e Abs. 3 EStG )

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14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Aha, und der Arbeitgeber erfährt wiederum automatisch über Elstam von der Änderung, oder? Sodass jedenfalls steuerrechtlicher nichts aktiv unternommen werden muss von den Eheleuten?!

Dass I und IV von den Abzügen her identisch ist, ist mir klar.

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