Steuerklassen Wahl Neu Verheiratet ich bin Unterhaltspflichtig

25. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
amentiarow
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerklassen Wahl Neu Verheiratet ich bin Unterhaltspflichtig

Hallo, ich habe eine Frae bezüglich der Steuerklassen Wahl. Und zwar bin ich geschieden,aus der Ehe stammt meine Tochter 8 Jahre,die bei ihrem Vater lebt.
Im Falle ich würde meinen neuen Partner Heiraten welche Steuerklasse müssten/könnetn wir wählen? Wir verdienen beide Brutto 2200 Euro . Können wir 4/4 wählen oder müsste ich trotz gleichem verdienst 3/5 wählen?
Vielen Dank

-- Editiert von Moderator am 25.08.2015 21:28

-- Thema wurde verschoben am 25.08.2015 21:28

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
amentiarow
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht mir ja nur darum , das ich ja Unterhaltspflichtig bin und ich gehört habe das ich deswegen in die besser gestellte Lohnsteuerklasse muss. Aber da wir beide gleich verdienen wäre trotzdem 4/4 möglich. 3/5 wäre sehr ungerecht für meinen Partner...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Das ist keine Frage des Steuerrechtes, sondern eine Frage des Familienrechtes. Aber auch danach darf man bei gleichen Einkünften die Stkl. 4/4 wählen

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Steuerklasse kannst wählen wie es für euch sinnvoll ist.

Was den Unterhalt angeht wirst du eingestuft, wie du am meisten Einkommen hast.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Beate5588
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Nimm auf jeden Fall Steuerklasse 4. Bei ähnlichem Einkommen kann euch im familienrechtlichen Bereich niemand zu Steuerklasse 3/5 zwingen. Das wäre nur dann der Fall wenn nur noch ein Verdienst da ist oder extreme Gehaltsunterschiede bestehen. Das wär zum Beispiel der Fall wenn ihr ein Kind bekommt und du bleibst zuhause oder gehst nur noch stundenweise arbeiten...



1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Beate5588
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Schau dir mal den Link an, das Urteil ist ziemlich informativ:

http://www.unterhalt24.com/blog/2012/04/olg-koeln-steuerklassenwahl-des-unterhaltspflichtigen-beim-unterhalt-fuer-minderjaehrige-kinder/


2x Hilfreiche Antwort

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