Moin,
ich - Ehefrau - bin am 15.7 letztes Jahr aus der Wohnung in eine Einliegerwohnung gezogen. Mein Mann hat daraufhin mit Stkl 3 ca 2000€ netto verdient, ich hatte als Studentin immer nur Nebenjobs, ca 400€. Er hat dann 300 überwiesen als Trennungsunterhalt, der nie festgesetzt wurde vom Anwalt oÄ. er behauptete er muss sowenig bezahlen wegen der Wohnung, dass er mir die Miete erlässt. Ich hatte übrigens auch nie einen Mietvertrag...
So, im Mai konnte ich dann endlich ausziehen. Er zahlt immer noch nur 300. Das ist aber egal, ich komme zurecht.
Viel wichtiger ist: wir haben die Stkl nicht gewechselt. Das ist auf seinem Mist gewachsen, ich sagte zu ihm wir sollten. Aber da ich eh 5 hatte, und angenommen habe, ich muss nix zurückzahlen war mir das nicht so wichtig. Jetzt bin ich aber ordentlich verwirrt.
Zusammengefasst: wir sind immernoch in 3 und 5. Er hat 3. Er zahlt mir 300€ im Monat an Unterhalt. Er müsste wohl mehr bezahlen. Bis Mitte Juni, also noch zweimal zahlt er. Danach ist das Trennungsjahr vorbei.
So wie ich das verstehe, müssen wir nun ab 1.1 rückwirkend getrennt veranlagen und hätten eigentlich in 1, 1 wechseln müssen? d.h. ich bekomme doch etwas Steuern (ganz wenig) zurück und er muss nachzahlen. Ist dem garantiert so und kann er mir keinen Strick drehen? Er ist derjenige der sich Steuerberater und co leisten kann, jetzt habe ich ein wenig Angst, denn eine Rückzahlung für so viel Geld könnte ich mir nie im Leben leisten
oder kann er mir, weil er mir "inoffiziell" Unterhalt bezahlt doch eine gemeinsame Veranlagung reindrücken?? d.h. doch ich müsste für ihn mitbezahlen... denn auch wenn er 1 gehabt hätte hätte er noch ca 1700 netto bekommen und meine 300 im monat wären bei dem Unterschied doch trotzdem gerechtfertigt gewesen?
ich hoffe, ich hab das nicht zu konfus geschrieben.. freue mich über jede antwort
Steuerklasse und Trennung
11. Juni 2016
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Frage vom 11. Juni 2016 | 12:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse und Trennung
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#1
Antwort vom 12. Juni 2016 | 01:04
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 18x hilfreich)
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt ist nicht vom Trennungsjahr abhängig, sondern muss bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt werden.
Hier findest du einen Rechner:
http://www.scheidung.io/trennungsunterhalt-rechner/
War das seine Wohnung und du bist bei ihm eingezogen? Wenn ja, ist die Whg und die Miete sein Problem.
Zu deinen steuerlichen Fragen kann ich dir nichts sagen, da hab ich keinen Plan von.
Sonja
beim googeln hat Tante Edit das hier gefunden. Vielleicht hilft es dir schon:
http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/die-steuerklasse-im-trennungsjahr/
-- Editiert von Sunny10 am 12.06.2016 01:09
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