Steuerklasse nach der Heirat Student

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hannes4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse nach der Heirat Student

Hallo!
Kennt sich jemand damit aus? Kann jemand mir helfen? Welche Steuerklasse sollte Ehepartner 1 nehmen wenn er Hauptverdiener ist und der 2. Ehepartner Student ist und nur einen Minijob ausübt?

Besser Lohnsteuerklasse 4/4 oder 3/5?

MfG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn einer wesentlich mehr verdient nimmt er die Klasse 3. :rock:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Standardantwort: Kommt drauf an.

Will man im Monat mehr Geld zur Verfügung haben, dann nimmt man die 3/5, wie von altona01 schon geschrieben.
Will man sichergehen, dass man am Jahresende keine Nachzahlung leisten muss oder will man gar nicht verpflichtet sein eine Steuererklärung abgeben zu müssen, dann nimmt man die 4/4.

Um die Verwirrung komplett zu machen: Es gibt auch 4/4 mit Faktorverfahren :grins:

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#3
 Von 
Hannes4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Am Ende des Jahres zahlt man aber immer die gleiche Steuer? Es sind ja lediglich die Vorauszahlungen die man leistet und diese unterscheiden sich in 3/5, 4/4 oder 4 mit Faktor?

Und ja Ehepartner 1 verdient wesentlich mehr.


-- Editiert von Hannes4 am 19.09.2017 14:28

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zur Frage von Hannes unter #3 -> Ja!

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Das muß ich mal einschränken: Nach abgegebener Steuererklärung hat man mit 3/5 soviel Steuern zu zahlen wie mit 4/4. Nur muß man in der obigen Konstellation in 3/5 gar keine Erklärung abgeben - das muß man nur, wenn beide Partner Jobs jenseits des Minijobs haben. Das ist hier nicht der Fall - man muß also gucken, ob man ohne Erklärung nicht besser fährt als mit...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Hannes4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das muß ich mal einschränken: Nach abgegebener Steuererklärung hat man mit 3/5 soviel Steuern zu zahlen wie mit 4/4. Nur muß man in der obigen Konstellation in 3/5 gar keine Erklärung abgeben - das muß man nur, wenn beide Partner Jobs jenseits des Minijobs haben. Das ist hier nicht der Fall - man muß also gucken, ob man ohne Erklärung nicht besser fährt als mit...


Das heißt auf 3/5 gehen und nur evtl Steuererklärung abgeben wenn man was zurück holen kann. Ansonsten keine Erklärung abgeben?

Hab ich das richtig verstanden das es bei 3/5 nicht verpflichtend ist eine Erklärung abzugeben?


MfG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was heißt denn "Minijob"? Pauschal versteuert?

Zitat:
Hab ich das richtig verstanden das es bei 3/5 nicht verpflichtend ist eine Erklärung abzugeben?
Ja, auf die Steuerklassen kommt es nämlich nicht an. Entscheidend ist, ob jemand Einkünfte auf Steuerklasse 5 oder 6 hatte (dann ist die Steuererklärung pflicht).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Hab ich das richtig verstanden das es bei 3/5 nicht verpflichtend ist eine Erklärung abzugeben?


Ja, wenn der Ehegatte mit Steuerklasse 5 keine Einkünfte auf Steuerkarte hatte. Das ist dann der Fall, wenn der Minijob pauschal versteuert wird. Sollte der Minijob nicht pauschal versteuert sein, so sollte man dringend mit dem AG sprechen, dass dieser auf Pauschalversteuerung umstellt.

Zitat:
Das heißt auf 3/5 gehen und nur evtl Steuererklärung abgeben wenn man was zurück holen kann. Ansonsten keine Erklärung abgeben?


Ja, allerdings besteht für alle Konstellationen, bei denen eine Steuernachzahlung auftreten kann auch eine Abgabepflicht. Der Umstand, dass man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, heißt daher, dass man immer eine Erstattung bekommt, außer die gezahlte Lohnsteuer passt exakt zur festgelegten Einkommensteuer.

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