Steuerklasse I - 400 Euro-Job

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
pegako
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse I - 400 Euro-Job

Hallo,

mein Noch-Ehemann hat sich im März 2006 von mir getrennt. Letztes Jahr hatte er die Steuerklasse III, wie sich das so gehört. Nun arbeite ich seit Aug. 2006 auf 400 Euro-Basis. Kann er nun für dieses Jahr auch die Steuerklasse III in Anspruch nehmen oder muss er in Steuerklasse I? Entstehen mir dadurch Vor- oder Nachteile, wenn ich meine Zustimmung für die Steuerklasse III geben könnte?

Grüße und vielen Dank
pegako

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gitte123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Solltest du dieses Jahr einen festen Job annehmen, d.h. auf Steuerkarte, entsteht dir der Nachteil, dass du in Steuerklasse V eingestuft wirst.
Zustimmung kannst du nicht geben, Steuerkarte wird ja vom Einwohnermeldeamt ausgestellt. Normalerweise muss dein Noch-Mann den Eintrag beim Finanzamt ändern lassen. Er hat durch die eingetragene Steuerkarte den Vorteil, dass er weniger Lohnsteuer zahlen muß. Daher hat er aber netto mehr und bei Unterhaltszahlungen wird ja vom netto ausgegangen.
Meines Wissens nach, kann man jetzt im neuen Jahr sowieso nichts mehr ändern.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
realist111
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo.ihr habt beide jetzt klasse1,ausser es sind in einem haushalt minderjährige kinder zu betreuen und keine weitere person über 18 jahren.dann kann man klasse 2 nehmen.keiner von euch beiden kann jetzt noch klasse 3oder 5 bekommen,wegen jahreswecksel 2006-2007.war bei mir auch so.Mfg.

-----------------
"recht haben und bekommen sind zwei verschiedene welten"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen