Hallo,
Ich habe eine Frage zur Steuerklassen Einstufung.
Ich bin ledig, Studentin, beziehe Bafög und übe mehrere Beschäftigen aus. Ich verdiene aber nie mehr als 450 Euro im Monat. Trotzdem muss ich bei meinen Arbeitgebern die Steuerklasse angeben. Ich dachte, bei diesem geringen Gehalt ist man sowieso befreit, allerdings wird mir immer gesagt, ich könnte nur bei einem Job über Steuerklasse 1 abgerechnet werden und bei dem anderen müsste ich 6 angeben. Ist das richtig, auch wenn ich mit mehreren Jobs zusammen nicht über die 450 Grenze komme?
Ich danke schonmal für Antworten!
Steuerklasse Hilfe
15. April 2018
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Frage vom 15. April 2018 | 23:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse Hilfe
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#1
Antwort vom 16. April 2018 | 10:55
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Ist das richtig, auch wenn ich mit mehreren Jobs zusammen nicht über die 450 Grenze komme? Es gibt zwei Formen des Minijobs:
1. Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber
2. Selbstversteuerung ("Minijob auf Lohnsteuerkarte")
Im Fall von Variante 2 ist das richtig und in Klasse 6 werden dann auch Steuern abgezogen, die man sich jedoch durch die Steuererklärung wieder zurückholen kann.
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