Steuerklasse 6 / Abzüge

18. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
stemila
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Steuerklasse 6 / Abzüge

Hallo,
ich habe folgende Frage. Ich arbeite in einer Festanstellung, habe einen 400€ Job und noch einen Minijob auf Steuerkarte Klasse 6. Nun habe ich meine erste Abrechnung erhalten. Laut meiner Rechnung wären es bei der Steuerklasse 6 ca. 49 € Abzüge bei 300 € Brutto gewesen. Mir wurden aber insgesamt 112,65 € abgezogen. Kann mir Jemand von Euch erklären, wie und warum das so Zustande kommt? Muß ich KV,PV,RV und AV- Beiträge bei Steuerklasse 6 übernehmen?

In der Hoffnung Hilfe zu bekommen,

Danke im Voraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Muß ich KV,PV,RV und AV- Beiträge bei Steuerklasse 6 übernehmen?

Ja.

Zusätzlich bist Du zur Abgebe einer Steuererklärung verpflichtet, da das zusätzliche Gehalt eigentlic wie eine Gehaltserhöhung im ersten Job versteuert werden muss.

Es kann dadurch noch zu einer Steuernachzahlung kommen.

Die Steuerabzüge in Höhe von nur 15% stimmen nur dann, wenn im Hauptjob gar keine Steuern gezahlt werden oder nur der Eingangssteuersatz.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stemila
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort. Das heißt, da ja sowoesi schon soviel an Steuern abgezogen wird, kann es nicht zu einer hohen Nachzahlung kommen, oder? Von 300 € bleiben mir gerade mal 188 €. Alles andere geht ab an Steuern.

stemila

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Von 300 € bleiben mir gerade mal 188 €. Alles andere geht ab an Steuern.

Steuern und Sozialabgaben. Die Steuerlast beträgt nur 45€ (=15%). Das ist der Eingangssteuersatz. Die übrigen 67€ sind Sozialabgaben.

Je nach Höhe Deines Einkommens aus der Hauptbeschäftigung und der Steuerklasse kann es dabei sehrwohl noch zu einer Nachzahlung kommen.

Eine Gesamtbelastung mit Steuern und Abgaben für so einen Nebenjob von mehr als 50% wären nicht ungewöhnlich. Um das genauer beurteilen zu können, müsstest Du jedoch auch Angaben über Deinen Hauptjob machen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stemila
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Welche Angaben zum Hauptjob benötigst Du, um mir Angaben zu machen?

Ich verdiene Brutto im Hauptjob ca. 2000 €, habe Steuerklasse 4, bleiben ca. 1350 € für mich.

stemila

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Bei 2000€ und Steuerklasse IV ohne Kinder hast Du folgende Abzüge:
LSt.: 261,41€
Soli: 14,37€
RV: 199,00€
AV: 42,00€
PV: 22,00€
KV: 148,00€ (bei 13%)

netto: 1313.22€

Der Nebenjob auf Steuerklasse VI wirkt wie eine Gehaltserhöhung im Hauptjob:

Bei 2.300€ auf Steuerklasse IV hättest Du folgende Abzüge:
LSt.: 346,25€
Soli: 19,04€
RV: 228,85€
AV: 48,30€
PV: 25,30€
KV: 170,20€ (bei 13%)

netto: 1.462,06€

Wenn Du also eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 abgibst, wozu Du verpflichtet bist, wenn Du einen Nebenjob in Steuerklasse VI machst, dann bleiben, Dir von den 300€ brutto real 148,84€ netto.

Mit meiner Einschätzung, dass 50% Abzüge bei einem derartigen Nebenjob nicht ungewöhnlich wären, lag ich also gar nicht so falsch.

Ob im Rahmen einer Steuererklärung tatsächlich eine Nachzahlung zu leisten ist, hängt natürlich von weiteren Dingen ab, wie z.B. der Höhe der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, die Du geltend machen kannst und auch vom Einkommen Deines Ehegatten bzw. Deiner Ehegattin.

Dennoch solltest Du Dir darüber im klaren sein, dass der Nebenjob netto nur etwa 150€ einbringt. Das ist also noch weniger, als das, was Du vom AG Deines Nebenjobs netto ausgezahlt bekommst.

Es besteht übrigens deswegen eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, weil dem Finanzamt natürlich auch bekannt ist, dass es trotz der hohen Abzüge in Steuerklasse VI noch zu Steuernachzahlungen kommen kann, wie auch dieser Fall zeigt.

Einkommen aus so einem Nebenjob werden genauso besteuert, wie z.B. Zahlungen für Überstunden oder Gehaltserhöhungen.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gagislav
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe Hauptberuflich einen Teilzeit job und verdiene dort ca. 900€ brutto (steuerklasse 3), jetzt habe ich zusatzlich ein job in aussicht wo ich 350 € verdienen würde (mini job), der arbeitgeber wll von mir aber das auf Steuerklasse 6 verrechnen mit 2% Pauschalversteurung die ich selber zu tragen hätte.
Beim Finanzamt hat man mir aber gesagt, dass es sein kann dass ich dann am Ende des Jahres Steuern zurückzahlen muss.
Mich würde interessiern wieviel ich zurückzahlen müsste.
Ich möchte hierzu beimerken,d ass meine Frau freischaffende Kübstlerin ist und als Kleinunternehmerin ca. 5000 Euro im Jahr verdient.
Kann mir jemand weiterhelfen? Ich bin jetzt am zweifeln ob ich diesen Job überhaupt annehmen soll oder lieber was anderes suchen soll. Der arbeitgeber will nur auf Steuerklasse 6 abrechnen obwohl es ein minijob mit einem Verdienst von 350 euro monatl. ist.
Tausend Dank im Vorraus.

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3x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
der arbeitgeber wll von mir aber das auf Steuerklasse 6 verrechnen mit 2% Pauschalversteurung die ich selber zu tragen hätte.


das ist ein Widerspruch in sich. Entweder wird auf Basis der Steuerklasse 6 abgerechnet oder es wird pauschal mit 2% versteuert. Beides gleichzeitig ist Unsinn.

Was nun günstiger ist, müsste man mit einer Modellrechnung ermitteln. Wahrscheinlich müsst Ihr bei dem dargestellten gesamtgehalt keine Steuern zahlen, so dass die Versteuerung mit Steuerkarte günstiger ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb361445-48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo!

Ich möchte demnächst zu meinem Hauptjob (Steuerklasse 1) einen Nebenjob machen. Dieser wäre von zu Hause aus und würde 200 Euro nicht übersteigen. Ich werde da pro geschriebenen Beitrag bezahlt und habe keinen Mindeststunden, was für mich perfekt wäre, da ich im Hauptjob nachts arbeite, 30 Std. die Woche.

Leider werde ich aus den Informationen bisher nicht schlau. Wieviel würde davon monatlich abgezogen werden?
Lohnt es sich eher dafür einen Gewerbeschein zu beantragen?

Danke!

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6x Hilfreiche Antwort

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