Steuerklasse 1 und 6 bei 2 Jobs?

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)
Steuerklasse 1 und 6 bei 2 Jobs?

Ich fange morgen beim neuen Arbeitgeber an.
Der Vertrag beim alten Arbeitgeber läuft noch bis 28.02.
Ordnet mich das Finanzamt automatische für den neuen Job in Steuerklasse 6.
Wird das im März automatisch auf Steuerklasse 1 geändert da dann der alte Job weg fällt?
Oder wie läuft das?
Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von Moderator am 14.02.2018 16:30

-- Thema wurde verschoben am 14.02.2018 16:30

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Finanzamt - also kein Arbeitsrecht, sondern Steuerrecht. :forum:

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Spielt aber sowieso keine Rolle, denn bei der Steuererklärung wird das alles wieder ausgeglichen.

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#3
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

@blaubär+ Sorry, mein Fehler.

@Laie
Ja aber dann wäre da Geld erst einmal über 1 Jahr weg.

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3113

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Ja aber dann wäre da Geld erst einmal über 1 Jahr weg.
Korrekt, aber doch nur für den einen Monat. Ist das jetzt so tragisch? Ab März kannst du ja wieder die Eintragung der 1 veranlassen, denn 1x im Jahr kann man problemlos wechseln.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ja aber dann wäre da Geld erst einmal über 1 Jahr weg.


Welches Geld wäre dann weg?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass es in so einer Konstellation zu einer Nachzahlung kommt. Daher besteht auch eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn man Gehalt auf Steuerklasse 6 bezogen hat.

Wenn Du die Vorstellung hast, dass man in Steuerklasse 6 ja sowieso schon so viele Steuern zahlt, dass es nur eine Erstattung geben kann, dann irrst Du Dich.

Zitat:
Ordnet mich das Finanzamt automatische für den neuen Job in Steuerklasse 6.


Nicht so sehr das Finanzamt. Der Arbeitgeber muss bei der ElStAM-Abfrage angeben, ob es sich um einen Erst- oder Zweitjob handelt

Zitat:
Wird das im März automatisch auf Steuerklasse 1 geändert da dann der alte Job weg fällt?


Nein, wenn der neue AG im Februar Zweitjob bei der ElStAM-Abfrage angegeben hat, dann muss er darauf achten, dass er das im März auf Erstjob umstellt.

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#7
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ich hatte befürchtet, dass die Steuerklasse dann erstmal bei "6" belassen worden wäre.
Wir konnten uns heute einigen
Danke!

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3113

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