Ich fange morgen beim neuen Arbeitgeber an.
Der Vertrag beim alten Arbeitgeber läuft noch bis 28.02.
Ordnet mich das Finanzamt automatische für den neuen Job in Steuerklasse 6.
Wird das im März automatisch auf Steuerklasse 1 geändert da dann der alte Job weg fällt?
Oder wie läuft das?
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von Moderator am 14.02.2018 16:30
-- Thema wurde verschoben am 14.02.2018 16:30
Steuerklasse 1 und 6 bei 2 Jobs?
14. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. Februar 2018 | 14:57
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
Steuerklasse 1 und 6 bei 2 Jobs?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Februar 2018 | 15:00
Von
Status: Weiser (17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
Finanzamt - also kein Arbeitsrecht, sondern Steuerrecht.
#2
Antwort vom 14. Februar 2018 | 15:03
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Spielt aber sowieso keine Rolle, denn bei der Steuererklärung wird das alles wieder ausgeglichen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Februar 2018 | 15:05
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
@blaubär+ Sorry, mein Fehler.
@Laie
Ja aber dann wäre da Geld erst einmal über 1 Jahr weg.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 15. Februar 2018 | 10:26
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Korrekt, aber doch nur für den einen Monat. Ist das jetzt so tragisch? Ab März kannst du ja wieder die Eintragung der 1 veranlassen, denn 1x im Jahr kann man problemlos wechseln.ZitatJa aber dann wäre da Geld erst einmal über 1 Jahr weg. :
#6
Antwort vom 15. Februar 2018 | 10:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Ja aber dann wäre da Geld erst einmal über 1 Jahr weg.
Welches Geld wäre dann weg?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass es in so einer Konstellation zu einer Nachzahlung kommt. Daher besteht auch eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn man Gehalt auf Steuerklasse 6 bezogen hat.
Wenn Du die Vorstellung hast, dass man in Steuerklasse 6 ja sowieso schon so viele Steuern zahlt, dass es nur eine Erstattung geben kann, dann irrst Du Dich.
Zitat:Ordnet mich das Finanzamt automatische für den neuen Job in Steuerklasse 6.
Nicht so sehr das Finanzamt. Der Arbeitgeber muss bei der ElStAM-Abfrage angeben, ob es sich um einen Erst- oder Zweitjob handelt
Zitat:Wird das im März automatisch auf Steuerklasse 1 geändert da dann der alte Job weg fällt?
Nein, wenn der neue AG im Februar Zweitjob bei der ElStAM-Abfrage angegeben hat, dann muss er darauf achten, dass er das im März auf Erstjob umstellt.
#7
Antwort vom 15. Februar 2018 | 19:58
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
Ich hatte befürchtet, dass die Steuerklasse dann erstmal bei "6" belassen worden wäre.
Wir konnten uns heute einigen
Danke!
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten