Steuerhinterziehung ja oder nein?

20. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Steuerhinterziehung ja oder nein?

Angenommen, der A erzielt neben nichtselbständigen Einkünften, für die bereits ein Lohnsteuerabzug erfolgt ist, auch positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb, von denen das Finanzamt nichts weiß.

Würde A eine Steuererklärung abgeben und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb verschweigen , würde er für das Jahr X 1000 Euro zu viel gezahlt Steuern erstattet bekommen.
Würde A eine Steuererklärung abgeben und alles korrekt angeben, würde er immernoch 600 Euro Erstattung bekommen.

A entscheidet sich, für das Jahr X gar keine Steuererklärung abzugeben und wird dazu auch nicht aufgefordert.
Handelt es sich hierbei um Steuerhinterziehung? Denn wenn er korrekt abgegeben hätte, hätte er trotzdem eine Erstattung erhalten. Die komplette Nichtabgabe ist somit sogar nachteilig für ihn. Konkret gefragt: Hat A durch die Nichtabgabe Steuern verkürzt i.S.d. § 370 Abs. 1 AO ?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Hat A durch die Nichtabgabe Steuern verkürzt


Klares Ja!
Verkürzt wird immer die Steuer nicht die Zahllast.

Beispiel:

A Anlage N Einküfte 45.000 4500 Euro Erstattung weil Werbungskosten und AG Belastung.
Einkünfte aus Gewerbetrieb: 50.000 Euro Minderung durch Verlustvortrag usw. festgesetzt werden. 4000 Euro

Erstattung: 500 Euro.
Trotzdem hinterzogen: 4000 Euro.




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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Konkret gefragt: Hat A durch die Nichtabgabe Steuern verkürzt i.S.d. § 370 Abs. 1 AO ? <hr size=1 noshade>


Nach meiner Auffassung nein. Steuern verkürzt nur jemand, der zu wenig Steuern zahlt.

Einen Hinweis darauf, dass das so ist, gibt das BFH-Urteil vom 26.02.2008, VIII R 1/07 , auch wenn der BFH in diesem Urteil darlegt, dass er nicht darüber entschieden hat, ob so etwas strafbar ist. Jedenfalls war im zugrundliegenden Fall das Finanzamt der Auffassung, dass keine Steuerhinterziehung vorliegt.

Die verlängerte Festsetzungsfrist von 10 Jahren (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO ) gilt jedenfalls nicht, wenn man im Ergebnis eine Steuererstattung erhalten würde.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Vielen Dank für die Beiträge!

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