Angenommen, der A erzielt neben nichtselbständigen Einkünften, für die bereits ein Lohnsteuerabzug erfolgt ist, auch positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb, von denen das Finanzamt nichts weiß.
Würde A eine Steuererklärung abgeben und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb verschweigen
, würde er für das Jahr X 1000 Euro
zu viel gezahlt Steuern erstattet bekommen.
Würde A eine Steuererklärung abgeben und alles korrekt angeben, würde er immernoch 600 Euro Erstattung
bekommen.
A entscheidet sich, für das Jahr X gar keine
Steuererklärung abzugeben und wird dazu auch nicht aufgefordert.
Handelt es sich hierbei um Steuerhinterziehung? Denn wenn er korrekt abgegeben hätte, hätte er trotzdem eine Erstattung erhalten. Die komplette Nichtabgabe ist somit sogar nachteilig für ihn. Konkret gefragt: Hat A durch die Nichtabgabe Steuern verkürzt
i.S.d. § 370 Abs. 1 AO
?
-----------------
""
Steuerhinterziehung ja oder nein?
20. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 20. Mai 2014 | 11:50
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Steuerhinterziehung ja oder nein?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Mai 2014 | 15:30
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
M.E. Ja. Ich würde die Strafbarbkeit aus § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO i.V.m. 370 Abs. 4 S.3 AO herleiten.
#2
Antwort vom 20. Mai 2014 | 18:40
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 354x hilfreich)
quote:
Hat A durch die Nichtabgabe Steuern verkürzt
Klares Ja!
Verkürzt wird immer die Steuer nicht die Zahllast.
Beispiel:
A Anlage N Einküfte 45.000 4500 Euro Erstattung weil Werbungskosten und AG Belastung.
Einkünfte aus Gewerbetrieb: 50.000 Euro Minderung durch Verlustvortrag usw. festgesetzt werden. 4000 Euro
Erstattung: 500 Euro.
Trotzdem hinterzogen: 4000 Euro.
-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Mai 2014 | 22:47
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 74x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Konkret gefragt: Hat A durch die Nichtabgabe Steuern verkürzt i.S.d. § 370 Abs. 1 AO ? <hr size=1 noshade>
Nach meiner Auffassung nein. Steuern verkürzt nur jemand, der zu wenig Steuern zahlt.
Einen Hinweis darauf, dass das so ist, gibt das BFH-Urteil vom 26.02.2008, VIII R 1/07 , auch wenn der BFH in diesem Urteil darlegt, dass er nicht darüber entschieden hat, ob so etwas strafbar ist. Jedenfalls war im zugrundliegenden Fall das Finanzamt der Auffassung, dass keine Steuerhinterziehung vorliegt.
Die verlängerte Festsetzungsfrist von 10 Jahren (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO ) gilt jedenfalls nicht, wenn man im Ergebnis eine Steuererstattung erhalten würde.
-----------------
""
#4
Antwort vom 23. Mai 2014 | 10:29
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Vielen Dank für die Beiträge!
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
8 Antworten