Steuerhinterziehung?

25. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gbr-2007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuerhinterziehung?

Hallo!

Ich habe seit 2005 eine Musikband. Wir hatten 2005 5,6 Auftritte, die allerdings ohne Gage waren, da wir sie als "Werbung" in eigener Sache gesehen haben. Einen Auftritt haben wir mit 400€ verrechnet.

Ab 2006 sind dann mehrere Aufträge "an Land gezogen worden", so dass wir natürlich eine Gbr gegründet haben.

In der Steuererklärung von 2005 habe ich die Auftritte im Jahr 2005 NICHT angegeben, da es sich um Auftritte ohne Gage gehandelt hat, mit Ausnahme des einen wo wir 400€ bekomen haben, wie bereits gesagt.

Nun habe ich heute einen Besuch vom Finanzamt bekommen. Ich war nicht Zuhause. Als ich dort anrief sagte der Beamte, dass meine Band nach ihren Erkenntnissen schon länger als 2006 besteht (was ja auch stimmt).

Nun habe ich dort einen Termin bekommen.

Meine Frage: Worauf kann ich mich einstellen? Muss ich jetzt den 400€ Auftritt "nachzahlen" oder muss ich sogar beweisen, dass ich bei den anderen 6 Auftritten keine gage bekommen habe(wie es übrigens bei den meisten Amateurbands der Fall ist!)?

Danke..

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gbr-2007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zusatz: Ich denke die vom Finanzamt sind auf meine Homepage gestossen. Dort sieht man anhand von Flyern diese 6 "Promo-Auftritte". Ich habe aus Werbe-Gründen öfter mal ins Gästebuch von uns FAKES geschrieben: "Ihr wart am Wochenende Spitze!" und solche Kommentare. Ich wollte so den Eindruck erwecken, dass wir oft gebucht werden...nun tut mir dieses "schwindeln" wirklich leid... Hab ich auch hier zu befürchten, dass das Finanzamt diese gefälschten Einträge als "echt" ansieht????

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#2
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 178x hilfreich)

Nach Ihrem Posting geht das FA noch nicht von einer Steuerhinterziehung aus. Sonst hätte die Steuerfahndung vorgesprochen. Der Bearbeiter vom FA will sich sicher ein Bild von den getätigten Umsätzen machen. Wenn Sie in 2005 lediglich 400 Euro hatten (die ja dann bestimmt auch noch durch die Mitglieder geteilt wurden), dürfte auch an Steuern nicht viel nachzuzahlen sein. Im schlimmsten Fall sehe ich hier eine Steuerordnungswidrigkeit nach § 378 AO .

Sofern Sie aber dem Finanzbeamten alles darlegen können (auch die Fakes im Gästebuch), dürften sich keine Probleme ergeben.

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#3
 Von 
Gbr-2007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Meine Sorge ist nur ob nun die Fakes im Gästebuch gegen mich verwendet werden können!?
Steuerordnungswidrigkeit nach § 378 AO .-Was heisst das?
Und noch eine Frage: Wir haben ja ein paar Konzerte "umsonst" gespielt, also aus Spaß, muss ich diese auch belegen können dass wir dafür keine gage bekommen haben?
Alles sehr ärgerlich...es ist ja nur ein Hobby von uns..
Danke für die Antworten!:)

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Meine Sorge ist nur ob nun die Fakes im Gästebuch gegen mich verwendet werden können!?
Davon solltest Du ausgehen.

Wir haben ja ein paar Konzerte umsonst gespielt, also aus Spaß, muss ich diese auch belegen können dass wir dafür keine gage bekommen haben?
Im Zusammenhang mit dem Internetauftritt klingt das nicht gerade glaubwürdig. Ein Nachweis, dass die Konzerte ohne Gage gegeben wurde, wäre daher wohl sehr vorteilhaft.

Wenn Deine Geschichte insgesamt so stimmt, dann solltest Du offensiv damit umgehen und sämtliche Dinge dem Finanzamt auf den Tisch legen. Einen sehr schlechten Eindruck würde es machen, wenn das Finanzamt ein Konzert nachweisen kann, das Ihr nicht erwähnt habt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gbr-2007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja da bin ich ja mal gespannt wie ich das nachweisen soll, dass ich die Gb-Einträge selbst gemacht hab..

Ebenso das mit den Gratis-Konzerten..da habe ich keine belege drüber..

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#6
 Von 
Gbr-2007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

würde sich hier eine beratung beim rechtsanwalt empfehlen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat:
Steuerordnungswidrigkeit nach § 378 AO .-Was heisst das?


§ 378 Abs. 1 AO :

Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. § 370 Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend.

Zitat:
Meine Sorge ist nur ob nun die Fakes im Gästebuch gegen mich verwendet werden können!?

Die Fakes im Gästebuch sind für Ihre Argumentation natürlich hinderlich. Da kommt es auf Ihre Überzeugungskraft an, wenn Sie dem Bearbeiter das erklären wollen.

Zitat:
Und noch eine Frage: Wir haben ja ein paar Konzerte umsonst gespielt, also aus Spaß, muss ich diese auch belegen können dass wir dafür keine gage bekommen haben?

Ein Nachweis, dass Sie nichts bekommen haben, dürfte sicher nicht einfach sein (Quittungen über 0,00 Euro stellen wohl die wenigsten aus). Hilfsweise könnten Sie sich dies von den Veranstaltern bestätigen lassen. Gewerbsmäßige Veranstalter führen auch steuerliche Aufzeichnungen. Darin könnte das FA Ihre Angaben bestätigt finden. Vielleicht sollten Sie das dem Bearbeiter vorschlagen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go431483-68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Steuerhinterziehung hat doch in Deutschland Tradition... das hat schon Hitler gemacht: http://romansblog.de/2015/12/war-adolf-hitler-ein-steuerhinterzieher/

...neeee... mal im Ernst ... bei dem Volumen der nicht versteuerten Einnahmen ist ja ernsthaft nichts Dramatisches zu befürchten...der erste Versuch des FA könnte allerdings sein, Dir eine Schätzung aufs Auge zu drücken, daß Du mit der Musik zehntausende Euros verdient hättest...

-- Editiert von go431483-68 am 02.01.2016 11:17

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