Steuerhinterziehung? Anlage U - jetzt vollständig

26. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)
Steuerhinterziehung? Anlage U - jetzt vollständig

Ich lebe seit 2010 von meinem Ex-Mann getrennt. Seit 2011 sind wir geschieden.
Seit 2010 gebe ich meinen kompletten Unterhalt (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt) als Einkommen an, so dass mein Exmann hieraus einen Steuervorteil erhält. Nach der Trennung sagte er mir, ich wäre hierzu verpflichtet und wenn ich die Unterschrift nicht leiste, so könne er es gerichtlich einfordern. Da ich keinen Ärger haben wollte, habe ich die Unterhaltszahlungen versteuert. Den Mehraufwand an Steuern den ich durch die Angabe der Unterhaltszahlungen hatte, habe ich von meinem Exmann erstattet bekommen.

Nun gibt es Streitigkeiten wegen eines noch laufenden Kreditvertrages (Summe ca. 35.000 EUR) für ein Haus, welches wir damals gemeinsam gekauft haben und welches er seit der Trennung weiter bewohnt. Ich bin anch der Trennung aus dem Grundbuch entfernt worden und habe auch keine Anteile des Hauses ausbezahlt bekommen.
Ich möchte aus dem Kreditvertrag entlassen werden - er lehnt jedoch die Bearbeitung der nötigen Unterlagen ab. Begründung: er habe hierfür keine Zeit und keine Lust. Mir würde ja kein Nachteil entstehen, da ich ja auch keine Raten zahlen müsste.
Ich hingegen möchte eine Immbilie erwerben, der alte Kreditvertrag steht mir hierbei aber im Weg.
Mein Exmann beruft sich auf unsere Scheidungsfolgenvereinbarung in der wir vereinbart haben, dass er die Raten alleine weiter tilgt, sollte er in Zahlungsverzug kommen, so kann ich einen Titel auf sein Vermögen, also das Haus erwerben. Der Bank hingegen bleibe ich aber vorrangig erstmal zahlungspflichtig.
Nun hat er mir das Angebot unterbreitet, dass er den Kredit kurzfristig ablöst und ich somit aus dem Kreditvertrag raus bin, sofern ich auf einen großen Teil der Ersattung der Steuern für den Unterhalt für 2013 verzichte. Er nahm das Beispiel für 2012 3600 EUR gezahlt zu haben als Steuerausgleich an mich (dieses Geld habe ich damals dann ja direkt ans Finanzamt gezahlt weil ich meinen Unterhalt versteuere). Er würde mir anbieten für dieses Jahr nur 1600 EUR zu zahlen und im Gegenzug den Kredit abzulösen.

Da ich mich beruflich im letzten Jahr verändert habe und mein Einkommen gestiegen ist, wollte ich mich erst bei einem Steuerberater erkundigen, was für 2013 an Steuern durch die Angabe des Unterhaltes fällig werden könnten.

Dies habe ich auch umgehend getan und folgendes erfahren:
Der Steuerberater wies mich darauf hin, dass nur der Ehegattenunterhalt in der Anlage U angegeben werden darf. Nicht aber der gesetzliche Kindesunterhalt. Angegeben wurde aber immer die Summe aus beiden Unterhaltszahlungen.

Zudem sei es eine weit verbreitete Regelung, dass beide aus diesem Splitting einen Vorteil haben sollten. Der Ex-Partner solle die Hälfte des Steuervorteils abgeben. Dies ist aber auch nicht geschehen. Ich habe daher zuviel Einkommen seit 2010 angegeben, mein Exmann hat sich hierdurch aber einen Steuervorteil eingeholt, der ihm gar nicht zusteht, weil die Angaben unrichtig sind.
Der Steuerberater sagte mir, dies sei genau genommen eine Steuerhinterziehung seitens meines Ex-Mannes.

Nun habe ich meinen Ex-Mann schriftlich darauf hingewiesen und ihm mittgeteilt, dass ich die Angaben beim Finanzamt der letzten Jahre so nicht aktzeptieren kann da diese unrechtens sind.

Seine Reaktion war erbost und leicht handgreiflich - Gesprächsbereitschaft ist nicht vorhanden.

Nun meine Frage:

Wenn ich diesen Steuerhinterzug dem Finanzamt melde (durch eine Selbstanzeige, denn ich habe ja auch mit meiner Unterschrift die Angaben bestätigt), was kann dann rechtlich auf mich zukommen? Ich habe zuviel Steuern gezahlt, während er sich daran bereichert hat. Ob er dies wissentlich getan hat kann ich nicht beweisen, dennoch empfinde ich es so, dass er mein Vertrauen missbraucht hat um einen Vorteil zu erlangen. Ich wusste nicht, dass meine Angaben nicht rechtens sind, habe mich auf seiner Aussage vertraut.

Mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen?
Würde die Steuer für alle Jahre neu berechnet werden und ich bekäme die zuviel gezahlten Steuern zurück, während er hingegen nachzahlen müsste?

Das Geld, dass ich von meinem Exmann zum Steuerausgleich für den Unterhalt bekommen habe, müsste ich ihm zurück geben? Oder könnte er es einklagen? Wenn ja wie hoch wären die Chancen dass er damit durch kommt?

Wäre es legitim mit ihm zu verhandeln? Ihm anzubieten den Kreditvertrag auszulösen und eine Einmalzahlung als Entschädiung zu zahlen - im Gegenzug sehe ich von einer Anzeige ab.
Oder bewege ich mich hierbei im nicht legalen Bereich? (Erpressung? Deckung einer Straftat?).

Wie soll ich Ihrer Meinung nach vorgehen? Was raten Sie mir?
Natürlich wäre es mir am liebsten mich mit ihm gütig zu einigen - auch in seinem Interesse - aber wenn er nicht gesprächsbereit ist, dann muss ich den offiziellen Weg gehen. Hierzu möchte ich jdeoch vorher wissen, mit welchen Konsequenzen ich zu rechnen habe.


Vielen Dank schonmal im Voraus :-)

LG
S...


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nogger90
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo Stephaniep,

das ist ja eine schwierige Situation.

Also ich denke wenn Sie eine Selbstanzeige beim Finanzamt tätigen. Müssen Sie damit rechnen, dass Sie auch für die Steuerhinterzeihung belangt werden. Wie Sie richtig erkannt haben, haben Sie mit der Unterzeichnung die Angaben bestätigt. Auch in dem Fall das Sie darauf vertraut haben was Ihr ehemaliger Ehegatte Ihnen gesagt hat was eingetragen werden soll, entbindet Sie das nicht von Ihrer Haftung gegenüber den Angaben.

Von Steuerhinterziehung (gem. § 370 AO ) würde ich noch nicht reden. Man kann hier von einer leichtfertigen Steuerverkürzung gemäß § 378 AO reden.

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Auszug § 378 AO :

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

(3) Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. § 371 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.
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Die Steuerbescheide würden dann m.E. neu berechnet und somit die zuviel bezahlten Steuern ausgezahlt.

Das Geld, welches Sie von Ihrem ehem. Ehegatten als Ausgleichszahlung für den Steuernachteil bekommen haben müssten Sie ihm dann wieder erstatten. Dies bewegt sich aber eher im zivilrechtlichen Bereich. Er hätte dann eine Forderung gegen Sie und könnte diese auch ggf. einklagen.

Mit Ihrem ehem. Ehegatten in Verhandlungen zu treten um diese Angelegenheit "privat" zu regeln sehe ich strafrechtlich mehr als bedenklich.

Abgesehen das dies dann eine Tatsächliche Steuerhinterziehung (gem. § 370 AO ) wäre, kommt strafrechtlich auch die Erpressung (gem. § 253 StGB , da Sie versuchen einen Vorteil aus der für Ihrem ehem. Ehegatten Lage zu ziehen) und/oder Beihilfe (gem. § 27 StGB , da Sie die Straftat der Steuerhinterziehung "decken").


Ich möchte und kann zu diesem Fall kein endgültiges Fazit ziehen. Aber ich hoffe ich konnte Ihnem einige Informationen liefern.

Ich würde empfehlen mit Ihrem Steuerberater die Sache einmal durchzusprechen und ggf. einen Anwalt für Steuerrecht zu konsultieren.

Gruß
Nogger90

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"-Alle Angaben ohne Gewähr-"

-- Editiert Nogger90 am 27.01.2014 23:16

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank. Habe nun auch einen Anwalt zu Rate gezogen. Dieser hat mir eine ähnliche Auskunft gegeben.

Nochmals danke :-)

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1x Hilfreiche Antwort

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