Steuererklärung beim Wechsel, Arbeitnehmerin zur Studentin

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Leni22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung beim Wechsel, Arbeitnehmerin zur Studentin

Guten Tag. Ich würde gerne ein freiwillige Steuererklärung für 2013 abgeben. In diesem Jahr war ich vom 01.01.-31.08.2013 Vollzeit beschäftigt. Ab dem 01.09.2013 habe ich ein Vollzeitstudium begonnen. Meinem Wohnort habe ich zum 01.09.2013 sofort gewechselt. Weder der Weg zur Arbeit noch der zur Uni sind der Rede wert. Ich habe also nicht viel steuerlich abzusetzen. Wäre diese Steuererklärung trotzdem für mich von Vorteil? Kann ich mit gezahlte Lohnsteuer zurückholen, da ich in dem Jahr angefangen habe zu studieren?
Vielen Dank im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wäre diese Steuererklärung trotzdem für mich von Vorteil? Da Sie als Studentin vermutlich deutlich weniger Einkommen hatten - ja.
Kann ich mit gezahlte Lohnsteuer zurückholen, da ich in dem Jahr angefangen habe zu studieren? Siehe oben. Allerdings sollten Sie sich beeilen - die Erklärung kann nur noch dieses Jahr eingereicht werden.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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