Steuererklärung bei Steuerklassen 3+5

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bazooko
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung bei Steuerklassen 3+5

Hallo ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Folgendes ich bin seit 2008 Verheiratet und habe seitdem nur einmal eine Steuererklärung gemacht direkt nach der Heirat, weil mir von vielen Seiten gesagt würde da bekommste was zurück.
Nun habe ich seitdem keine mehr gemacht, da ich immer dachte eine Steuererklärung wäre freiwillig und keine Pflicht, da vom Einkommen schon Steuer abgezogen wird.
Durch einen Arbeitskollegen der mir sagte er müsste Steuer Nachzahlen, wurde ich etwas stutzig und habe Google bedint und herausgefunden das doch eine Pflicht besteht für gewisse Klassen.
Nun zum eigentlichen was habe ich zu befürchten und wie sollte ich am besten vorgehen, ich hoffe hier ein paar gute Ratschläge zu finden.
Schonmal vielen Dank für eure Mühe und eventuelle Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Steuerklassenkombination 3/5 führt zu einer Pflichtveranlagung, wenn der Ehegatte mit Steuerklasse 5 auch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatte. Arbeitet Dein Ehegatte auch, wobei ein 450€-Job nicht mitzählt?

Falls das bei Dir der Fall ist, dann musst Du mindestens für den gesamten Zeitraum die Steuererklärung nachholen. Wenn Du die Steuererklärungen alle gleichzeitig abgibst, dann gilt das als strafbefreiende Selbstanzeige, so dass außer der Verzinsung der Nachzahlungen wohl nichts passiert.

Je nach genauen Einkommensverhältnissen kann es bei der Steuerklasse 3/5 zu einer Steuernachzahlung kommen.

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