Steuereien

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
AlTheKingBundy
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 6x hilfreich)
Steuereien

Hallo,

ich habe mich im September selbstständig gemacht (war vorher angestellt) und versuche mich nun an meiner Steuererklärung. Dazu ein paar Fragen:

1. Wenn ich z.b. für das Internet eine Rechnung habe für den Zeitraum 10.12.2009 - 10.01.2010 (Abbuchung vom Konto 2010), kann ich das für 2009 geltend machen oder nur 2010?

2. Krankenversicherung: ist ähnlich wie 1., also Abbuchung 2010 für Anfang Dez - Anfang Jan. Auch für 2009 geltend machbar oder nur 2010?

3. Wenn ich eine Rechnung stelle für eine leistung im Dez 2009 aber das Geld erst 2010 bekomme, auch hier die Frage, für die Steuer 2009 oder 2010?

4. Quittungen, rechnungen und Beleg (für Ausgaben und Rechnungen die ich geschrieben habe). Muss ich die beim finanzamt abgeben oder reicht eine Liste. Und wenn ja abgeben, reichen Kopien?

5. Es macht ja Sinn, die Krankenkassenbeträge und Aufwendungen (Büromaterial, Bewerbungskosten, usw.) nach Angestellten-Zeit und Selbstständigkeitszeitraum 2009 zu trennen oder?

Beste Grüße und Dank

Al

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Bei Überschusseinkünften und Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG (EÜR) ist es so, dass es nach Zahlungsdatum geht, nicht nach Belegdatum. Wenn allerdings bis 10.01. noch etwas bezahlt wird, was das alte Jahr betrifft, muss man es bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen im alten Jahr angeben, bei eimaligen Rechnungen gilt das nicht.

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