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Steuerbescheid prüfen

Steuerbescheid prüfen
Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs
Ludwigstraße 9, 90763 Fürth, Tel: 091123980180, Fax: 091123980189
Verkehrsrecht, Strafrecht, Erbschaftssteuerrecht, Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Steuerrecht
Bewertungen: 26
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Überblick
Eine große Anzahl von Steuerbescheiden ist falsch. Wir überprüfen für Sie auf Basis Ihrer Steuererklärung, ob der Steuerbescheid zutreffend erlassen wurde.
Sollte der Steuerbescheid fehlerhaft sein, beraten wir Sie über die Rechtsbehelfsmöglichkeiten. Hierzu gehört eine Information über die richtige Art des Rechtsbehelfs (Einspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Klage) sowie die zu beachtenden Fristen. Die Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahrens ist von diesem Angebot nicht erfasst, natürlich stehen wir Ihnen aber auch diesbezüglich zur Verfügung. Die Gebühr der Prüfung des Steuerbescheids rechnen wir in diesem Fall vollständig an.
Sollte der Steuerbescheid fehlerhaft sein, beraten wir Sie über die Rechtsbehelfsmöglichkeiten. Hierzu gehört eine Information über die richtige Art des Rechtsbehelfs (Einspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Klage) sowie die zu beachtenden Fristen. Die Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahrens ist von diesem Angebot nicht erfasst, natürlich stehen wir Ihnen aber auch diesbezüglich zur Verfügung. Die Gebühr der Prüfung des Steuerbescheids rechnen wir in diesem Fall vollständig an.
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Rechtsanwältin Marlies Zerban
Unterer Schenkgarten 10, 55218 Ingelheim, Tel: 06132 78684-0, Fax: 06132 78684-29
Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Erbschaftssteuerrecht
Bewertungen: 177
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Überblick
Überprüfung eines Einkommensteuerbescheides auf Grundlage der eingereichten Steuererklärung innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat.
Beratung, ob im vorgelegten Fall die Durchführung eines Einspruchsverfahrens sinnvoll und aussichtsreich ist oder davon abzuraten ist.
Bei "Dauersachverhalten" kann es sich durchaus lohnen, in einem Veranlagungsjahr ein Einspruchsverfahren wegen einer streitigen Frage durchzuführen.
Die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte und die anhängigen Verfahren beim Bundesfinanzhof werden bei der Beratung berücksichtigt, ebenso die korrekte Anwendung der Verwaltungsanweisungen.
Wenn Fehler seitens der Finanzverwaltung erkannt werden oder sich Fragestellungen zeigen, die aktuell noch nicht höchstrichterlich entschieden sind, wird eine Empfehlung ausgesprochen, ob ein Einspruch eingelegt werden sollte.
Dabei werden sowohl Empfehlungen gegeben, wenn der Sachverhalt bisher nicht ausreichend vorgetragen wurde oder ob hier rechtliche Argumente erforderlich sind.
Die Durchführung eines Einspruchsverfahrens ist in dieser Beratung nicht enthalten.
Beratung, ob im vorgelegten Fall die Durchführung eines Einspruchsverfahrens sinnvoll und aussichtsreich ist oder davon abzuraten ist.
Bei "Dauersachverhalten" kann es sich durchaus lohnen, in einem Veranlagungsjahr ein Einspruchsverfahren wegen einer streitigen Frage durchzuführen.
Die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte und die anhängigen Verfahren beim Bundesfinanzhof werden bei der Beratung berücksichtigt, ebenso die korrekte Anwendung der Verwaltungsanweisungen.
Wenn Fehler seitens der Finanzverwaltung erkannt werden oder sich Fragestellungen zeigen, die aktuell noch nicht höchstrichterlich entschieden sind, wird eine Empfehlung ausgesprochen, ob ein Einspruch eingelegt werden sollte.
Dabei werden sowohl Empfehlungen gegeben, wenn der Sachverhalt bisher nicht ausreichend vorgetragen wurde oder ob hier rechtliche Argumente erforderlich sind.
Die Durchführung eines Einspruchsverfahrens ist in dieser Beratung nicht enthalten.
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