Als Einkommensnachweis habe ich der Krankenversicherung meine Steuerbescheide zugeschickt.
Auf Rückfrage, wann denn nun endlich meine Beiträge angepasst werden und warum das noch nicht geschehen sei, teilte man mir mit, dass man mir noch ein zusätzliches Formular geschickt habe (wird in der Werbeflut untergegangen sein), welches zur Beitragsanpassung notwendig sei. Wenn ich das zurücksende, könne man die zukünftigen Beiträge anpassen. Eine Rückzahlung zuviel bezahlter Beiträge sei nicht möglich.
Frage:
Darf die Krankenkasse eine rückwirkende Beitragserstattung ablehnen, obwohl mein Steuerbescheid bereits vorlag?
Steuerbescheid als Einkommensnachweis ausreichend?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ich würde bezweifeln, daß ein Steuerbescheid ein Einkommensnachweis ist.
Ein Steuerbescheid wird über das Einkommen erstellt, das man dem Finanzamt gegenüber *angibt*. Ein Beweis, daß man dieses Einkommen auch tatsächlich gehabt hat, ist das folglich nicht. Das wäre nur bei unmittelbaren Beweisen (Gehaltsabrechnung, Kontoauszug, ...) der Fall.
Zitat:Ich würde bezweifeln, daß ein Steuerbescheid ein Einkommensnachweis ist.
KK verlangen den Steuerbescheid von freiwillig gesetzlich Versicherten.
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Zitat:Ich würde bezweifeln, daß ein Steuerbescheid ein Einkommensnachweis ist.
Das Bundessozialgericht war da anderer Meinung, zumindest in Bezug auf die Krankenkassen in Kombination mit selbstständig Erwerbstätigen.
-- Editiert von Harry van Sell am 14.06.2015 00:37
Noch einmal zum besseren Verständnis:
Ich bin selbständig und freiwillig gesetzlich versichert.
Die Techniker Krankenkasse verlangte Steuerbescheide als Einkommensnachweis.
Nachdem diese vorlagen, schickte sie einen weiteren Fragebogen.
Da der Fragebogen bei mir untergegangen ist, wurden die Beiträge auf das Maximum erhöht.
Nun weigert sich die Techniker Krankenkasse, die Beiträge rückwirkend (bis zum Einsendedatum des Steuerbescheides) anzupassen, es ginge nur zukünftig ab Zusendung des zusätzlichen Fragebogens.,
Frage:
Der Krankenkasse geht es vor allem darum, dass ich noch einmal unterschreibe, dass ich keine weiteren (als die im Steuerbescheid angegebenen) Einnahmen habe.
Kann die Krankenversicherung die Beitragsanpassung aufgrund des fehlenden Fragebogens verweigern, obwohl der aktuelle Steuerbescheid vorlag?
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