Steuer bei Ausbildung mit Nebenjob

18. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
rockabily
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 21x hilfreich)
Steuer bei Ausbildung mit Nebenjob

Hallo,
Ich brauche eine Auskunft.
Es geht darum das ich als Auszubildende ein bruttogehalt von 600€ zzgl. Kindergeld habe und möchte nebenbei einen Nebenjob anfangen.
Ich weiß aber nicht ob ich das darf und wie sieht das Steuermäßig für mich aus?


-----------------
""

-- Editiert rockabily am 18.07.2013 12:04

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

steuerrechtlich wäre dagegen nichts einzuwenden. Auch deine Ausbildung ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuer (bei dir noch unter dem Freibetrag). Ein zweiter Job müsste mit Steuerklasse 6 angemeldet werden, da fallen dann ab dem ersten Euro Steuern an.
Ob auch nach der Steuererklärung (die wäre mit dem Nebenjob dann Pflicht) noch Steuern bleiben oder aber alles erstattet wird hängt von der Höhe des Einkommens ab. Im Gesamtjahr sind grob 11.000 Euro Brutto steuerfrei. Da du aktuell ca. 7200 Euro bekommst, könntest du noch kanpp 4.000 Euro steuerfrei dazuverdienen (und auch etwas über 11.000 Euro sind die Steuern nicht sehr hoch, es fängt mit 15% an).
Das Kindergeld ist überhaupt nicht steuerpflichtig.

Wie es aber arbeitsrechtlich aussieht, kann ich auch nicht genau sagen. Jedenfalls musst du deinen Ausbilder informieren, wahrscheinlich ist sogar seine Zustimmung erforderlich.
Und wenn ich mich recht erinnere, darfst du - als Auszubildender - während des Urlaubs nicht arbeiten, auch nicht nebenbei.

Stefan

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rockabily
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 21x hilfreich)

Ok, also müsste ich nur die Einverständnis von meinem Chef holen und diese Steuerklasse 6 muss ich dann definitiv anmelden?

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Du einen Minijob annimmst bis 450,-€ Einkommen, mußt du gar nichts anmelden. Das Einkommen wäre steuerfrei.

Steht irgendetwas zum Thema Nebenjob im Ausbildungssvertrag?

-- Editiert hamburgerin01 am 18.07.2013 14:06

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn Du einen Minijob annimmst bis 450,-€ Einkommen, mußt du gar nichts anmelden. Das Einkommen wäre steuerfrei.
Oh ja, Minijob hatte ich vergessen, passt ja oft bei Nebenjobs.
Anmerkung: Steuerfrei wäre der aber auch nicht (nur für den Arbeitnehmer).

quote:
Steht irgendetwas zum Thema Nebenjob im Arbeitsvertrag?
Achtung: Es handelt sich um eine Ausbildung. Ich glaube, da darf man - ohne Erlaubnis - nicht nebenbei arbeiten. Aber OK, im Vertrag könnte das auch nochmal stehen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hatte eben beim Nachlesen nochmal von Arbeits- auf Ausbildungsvertrag korrigiert.

Im Prinzip hat ein volljähriger Azubi genau die gleichen Rechte und Pflichten bezgl. eines Nebenjobs wie ein Arbeitnehmer.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rockabily
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich habe in meinem Ausbildungsvertrag nachgeschaut und dort steht nichts davon drinne.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich hab' jetzt mal schnell etwas gegoogelt, und ich muss zugeben, dass ich etwas falsch lag (hatte ich aber auch angemerkt).

LINK für Azubis
LINK für alle anderen

Grundsätzlich darf also (fast) jeder einen Nebenjob ausüben, der Arbeitgeber kann das in der Regel auch nicht untersagen (es sei denn, die Arbeitsleistung leidet erkennbar darunter, es ist die Konkurrenz oder man arebitet im öffentlichen Dienst). Für Auszubildende gibt es keinen Unterschied.

Nur für Minderjährige gibt es Sonderregelungen (maximal 8 Stunden am Tag und 5 Tage die Woche, nicht spät oder nachts - alles in der Regel, ausnahmsweise geht schon).

Das mit dem Urlaub stimmt auch nicht so ganz, man beachte aber: LINK

Ich bleibe jedoch dabei, dass man es seinem Arbeitgeber kundtun sollte, erhält den Betriebsfrieden.

Stefan

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

In Klasse 6 wird übrigens ziemlich viel Steuer bezahlt. Die kriegen Sie dann per Steuererklärung ganz oder teilweise wieder, aber besser wäre ein Minijob, wo, wie erwähnt, gar keine Steuern anfallen.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rockabily
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 21x hilfreich)

Wenn wollte ich eh einen minijob/450 € job machen.
Versteh ich also richtig das ich das meinen chef nicht melden muss?!

10x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen