Sterbefall

1. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Willy123mitglied
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Sterbefall

Guten Tag, für mein Problem finde ich im Internet nichts (das scheint es auch zu geben). Folgendes: meine Ehefrau ist seit fünf Jahren in Privatinsolvenz. Sie ist vor zwei Wochen verstorben. Wie sollte ich mich in diesem Fall verhalten und was könnte auf mich zukommen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

-- Editiert von Moderator am 01.01.2018 16:52

-- Thema wurde verschoben am 01.01.2018 16:52

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ganz einfach: Möchten Sie ihre Schulden erben? Wenn nein, dann schlagen Sie das Erbe aus (ggf. auch für minderjährige Kinder).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Willy123mitglied
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sagt sich so einfach. Das Erbe ausschlagen. Durch Zufall habe ich erfahren, daß man dieses Ausschlagen beim Amtsgericht regeln muß. Ich dachte es ist umgekehrt. Wenn ich erben will, muß ich erst zustimmen.
Davon ab. Es ist kein Erbe da. Die ganze Familie war zwischenzeitlich beim Amtsgericht und hat das Erbe abgelehnt. Die Sachen der verstorbenen privatinsolventen befinden sich in meiner Wohnung. Ich darf diese Sachen ja nicht verwerten. Ich will demnächst umziehen, in eine kleinere, billigere Wohnung. Was tun damit. In der gemieteten Garage steht ein älterer PKW der verstorbenen privatinsolventen. Steuern und Versicherung müssen bezahlt werden. Die Garage ist auch nicht ganz kostenlos. Vom Anwalt, dem Insolvenzverwalter ist, trotz Benachrichtigung durch mich, nichts zu hören und nichts zu sehen. Was tun?

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#3
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Kannst du das Auto nicht abmelden - damit keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr fällig sind?

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Durch Zufall habe ich erfahren, daß man dieses Ausschlagen beim Amtsgericht regeln muß

Die Ausschlagung kann entweder beim zuständigen Amtsgericht - Nachlassgericht - oder auch bei jedem Notar erfolgen. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen (sofern kein Testament vorhanden ist, gilt die Frist ab Todestag).

https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
Zitat:
Ich dachte es ist umgekehrt. Wenn ich Erben will, muß ich erst zustimmen.

Man muss sich eben rechtzeitig informieren.
Zitat:
Es ist kein Erbe da

Das siehst Du falsch. Das "Erbe" besteht aus den Schulden!
Zitat:
Was tun?

Sofort ausschlagen! Wichtig ist, falls Du bei einem Notar die Ausschlagung abgibst, die Erklärung muss innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen! Also sofort Termin ausmachen.

Nach erfolgter Ausschlagung hast Du mit den Schulden und mit dem PKW nicht mehr zu tun.

Auf wen läuft der Mietvertrag?

-- Editiert von cruncc1 am 03.02.2018 13:27

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#5
 Von 
Willy123mitglied
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Erbe wurde beim Amtsgericht innerhalb der sechs Wochen ausgeschlagen.
Das die Schulden das Erbe sind, ist mir klar.
Der Mietvertrag lautet auf meinen Namen und den meiner Frau. Mir geht es darum, wie ich mich gegenüber dem Anwalt, also dem Insolvenzverwalter verhalten soll. Ich möchte die Sache geklärt haben. Das Auto kann dort nicht ewig stehen und die restlichen Besitztümer meiner Frau sind auch noch da. Beides gehört mir nicht und ich kann es auch nicht verwerten. Meiner Meinung nach gehören die ganzen Sachen dem Gläubiger.

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#6
 Von 
Willy123mitglied
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach erfolgter Ausschlagung hast Du mit den Schulden und mit dem PKW nicht mehr zu tun.

Das ist ja schön und gut. Dadurch lösst sich der PKW, die Schulden und die persönlichen Sachen ja nicht in Luft auf. Irgendwer muß dafür ja die Verantwortung tragen.

Z.B. der PKW. Da er nicht der meinige ist, kann ich ihn nicht einfach abmelden. Desgleichen Versicherung und Steuer. Wie komme ich dazu, für einen PKW der mir nicht gehört, die Kosten für Steuer und Versicherung zu begleichen.
Es ist ja schön, daß der PKW deiner ist, ich melde ihn aber trotzdem ab. Oder anders herum: ES ist zwar dein Auto, ich habe mir aber erlaubt, die Steuern und die Versicherung dafür zu begleichen.

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