Hallo an alle,
nach allem was ich mal so (d.h. Praxis, kein Jurastudium) gelernt habe, hat eine GbR zunächst mal keinen Geschäftsführer. Wir haben, nachdem über ein Jahr lang eine Immobilien entwickelt und vertriebsreif gemacht wurde, schließlich einen förmlichen GbR-Vertrag gemacht und dabei aber doch (lt. Vorschlag vom Notar) aus praktischen Gründen einen Gesellschafter zum GF bestellt (operative Vereinfachung).
Unglücklicherweise nutzer dieser seine neue Macht aus, indem er wenige Wochen danach die Immobilie zum halben Preis an sich selbst verkaufte und der GbR nur Restschulden und Kosten ließ.
Ein Dritter (Bank) beruft sich nun - trotz expliziter Kenntnis des Tatbestands - darauf, daß sie alle Informationen zum Kreditverhältnis (Baufinanzierung) dem Geschäftsführer zukommen ließe, mit dem auch weitere Verfügungen beprochen seien. Ich hätte keinen Anspruch bzw. solle sie mir vom GF besorgen.
Ist die Stellung als GF in einer GbR tatsächlich (wie bei juristischer Person) so eigenständig?
Danke für ein paar Tips...
und frohe Ostern :-)
Michael
Stellung Geschäftsführer in GbR?
15. April 2006
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Frage vom 15. April 2006 | 10:13
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 7x hilfreich)
Stellung Geschäftsführer in GbR?
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