Stellenstreichungen bei der Commerzbank

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Mehr als 5000 Arbeitsplätze von Kündigungen betroffen - Arbeitnehmern bleibt für Kündigungsschutzklage nur Frist von drei Wochen

Pressemeldung zufolge sollen bei der Commerzbank 5200 Stellen wegfallen. Nach Angaben des Handelsblatts haben sich die Commerzbank und der Betriebsrat der Commerzbank darauf geeinigt, dass konzernweit mehr als 5000 Stellen wegfallen. Bereits im Januar hatte die Commerzbank den Abbau von 4000 bis 6000 Vollzeitstellen angekündigt. Für die Kosten des Stellenabbaus hat die Bank wohl Rückstellungen in Höhe von knapp 500.000.000 Euro gebildet. Der Sozialplan soll Abfindungsregelungen enthalten, die für ältere Angestellte weniger attraktiv sind, als in früheren Programmen.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Wenn Ihnen eine Kündigung zugeht, haben Sie nur drei Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten oder sich eine gute Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes sichern wollen, müssen Sie die Klage rechtzeitig einreichen.

Eine Klage lohnt sich auch, wenn bereits ein Sozialplan besteht. Regelmäßig kann die Abfindung noch erhöht werden. Des Weiteren kann die konkrete Berechnung der Höhe der Abfindung nach dem Sozialplan verbindlich für beide Parteien geklärt werden. Darüber hinaus können viele wichtige Regelungen (Zeugnisinhalt, Möglichkeit des früheren Ausstiegs) verhandelt werden. Schließlich wird ein gerichtlicher Vergleich als Titel geschaffen.

20.7.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte