Startabbruch wegen Turbienenplatzer - Reise-aus!

2. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
neumann101
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Startabbruch wegen Turbienenplatzer - Reise-aus!

Guten Abend,
ich hoffe, ich finde hier eine Antwort auf mein Erlebtes.
Wir hatten eine Reise vom 26.12.10-05.01.11 geplant gehabt, wozu wir ein Segelboot gechartert hatten und Flüge mit Emirates gebucht hatten (getrennt von einenander).
Anfahrt per Zug von Stuttgart nach Frankfurt-Airport, eingecheckt, Gepäck aufgegeben, in den Flieger gesässen, aufs Rollfeld gefahren und der Pilot gibt vollen Schub. Das Triebwerk (zumindest 1) qualmt, brennt und Feuer tritt aus. Pilot bricht Startvorgang ab, fährt seitlich ran, mehrere Feuerwehrlöschzüge umkreisen das Flugzeug. Passagire werden nach 2 Stunden Aufenthalt im Flieger abgeholt und am späten NAchmittag ins Hotel verfrachtet. Anschl. Hotelübernachtung und am nächsten Tag/Nachmittag soll es weiter gehen, was sich aber auf den Abend verschieben wird, wodurch die Anschlussfüge ebenfalls hinfällig sind. Wir müssen die gesamte Reise abbrechen (wir hatten eine one-way-Segeltour mit halbwegs festen Zeiten ausgearbeitet gehabt, was komplett über den Haufen geschmisen wurde, da 48 Std. Verspätung + Flugangst der Freundinnen/Frauen durch erlebtes).
Wir sind nach der Hotelübernachtung in Frankfurt mit der bahn nach Stuttgart gefahren und die Reise auf die Seychellen war geplatzt.
Nun die eigentliche Frage:
[color=red]Wer zahlt denn die Kosten für das gecharterte Boot[/color] ? Muss das die Emirates übernehmen, da die es verschuldet hatten, das wir - unser schon bezahltes Boot - nicht nutzen konnten?
Ggf. weiß jemand genauer bescheid, wie die Rechtslage sein könnte?!
Grüsse
Michael

-- Editiert am 02.01.2011 22:24

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Wer zahlt denn die Kosten für das gecharterte Boot ? Muss das die Emirates übernehmen, da die es verschuldet hatten, das wir - unser schon bezahltes Boot - nicht nutzen konnten?
Ggf. weiß jemand genauer bescheid, wie die Rechtslage sein könnte?!


Hat das Boot mehr als EUR 1200,- gekostet?
Anspruch auf EUR 1200,- wg. Annulierung gemäß der EU-Fluggastverordnung sollte gegeben sein.
Die EU-Fluggastverordnung gilt, da Frankfurt als Abflugort in der EU liegt.
Mit weitergehenden Ansprüchen wird es schwierig.
Wurden die EUR 1200,- schon bei Emirates eingefordert?

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-- Editiert am 03.01.2011 09:45

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#3
 Von 
neumann101
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

HAllo Steffen Meier, ja, die Bootsgebühr hat mehr als 1200,- euro gekostet. Ist denn eine Annulierung eines Fluges gleichzusetzten mit einem Startabbruch bzw. Flugabbruch? Annulierung hört sich für mich als Laie an, als wäre ich noch uneingecheckt im Flughafengebäude.
Ansprüche an Emirates habe ich noch nicht gestellt, da feiertage waren und ich mich erst informieren wollte.
meinen Sie oder gerne auch weitere Spezialisten auf diesem Gebiet, dass ich meinen Anteil am Boot einklagen kann?
Grüsse
Michael

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#4
 Von 
neumann101
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

[color=red]ich vergass zu erwähnen, dass ich für den Flug eine Reiserücktrittsversicherung zusätzlich gebucht hatte. Greifft diese auch für meinen Anteil am Boots-charter?[/color]

-- Editiert am 03.01.2011 12:05

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Welche Flugnummer hatte die Emirates-Flug am nächsten Tag, auf den Sie umgebucht wurden?
War das ein Ersatzflug oder ein regulärer (sowieso an diesem Tag stattfindener) Flug?

War das zufällig die EK 8046?

quote:
ich vergass zu erwähnen, dass ich für den Flug eine Reiserücktrittsversicherung zusätzlich gebucht hatte. Greifft diese auch für meinen Anteil am Boots-charter?

Das kommt auf die Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung an. Sehr wahrscheinlich ist die Versicherung aber leistungsfrei, da der Versicherungsfall i.d.R. bei unerwartetet schwerer Krankheit, Arbeitslosigkeit, neuer Job eintritt. Ein Triebwerksschaden und Flugangst als Ursache für den Rücktritt ist sicherlich nicht versichert.



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#6
 Von 
neumann101
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, das war Flug EK 46 der Emirates am 26.12 um 14.25h nach Dubai und anschl.bzw. 2,5std. später Weitflug nach Mahe. Zeitlich wären wir ca. 50 STunden später am Zielort angekommen, als geplant, was wir nicht wollten. Es wäre wohl die gleiche Maschine gestartet, repariert und zu einem undefinierbaren Zeitpunkt reingeschoben. DAnn wenn sie halt fertig repariert war. Zwangsaufenthlat von 20h in Dubai hätten wir dann auch gehabt, da sofortiger Weiterflug nach Mahe nicht möglich war...
Haben Sie Kenntnis übert den Vorfall der emirates über og. EK 46?
Grüsse
Michael

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wie schon geschrieben steht Ihnen wohl eine Entschaedigung (Ausgleichszahlung) in Hoehe von Euro 600,-- je Ticket zu. Ferner duerften Ihnen die Kosten fuer die Tickets erstattet werden. Das die Airline beispielsweise die Anreisekosten zum Flughafen zu erstatten hat, sieht die EU-Fluggastverordnung nicht vor, sondern geht davon aus, dass das mit der Ausgleichszahlung abgegolten ist.

Fuer weiter gehende Ansprueche sehe ich ebenfalls schwarz, denn, um Schadenersatz zu verlangen, muessten Sie zuerst der Airline nachweisen, dass sie in dem Fall das Triebwerk nicht korrekt gewartet hat. Und das schliesse ich bei dieser Airline aus.

Wenn man seine Reisen individuell bucht und nicht ueber einen Reiseveranstalter, dann spart man vermeintlich vielleicht ein paar Euros, muss sich aber darueber im Klaren sein, dass man auch Risiken zu schultern hat.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#8
 Von 
neumann101
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bernardoselva, das sieht ja nicht allzu rosig für mich aus! Leider konnte man diesen Katamaran nicht einfach so über TUI buchen, da doch etwas speziell. Gerne hätte ich mir, als Stuttgarter/Schwabe, etwas sparen wollen. Mit den angedeuteten 600 Euro ersetzt man gerade mal den Charterpreis von einem halben Tag. Übel, ich schätze, dass wird wohl ein juristischer Kampf geben.
Grüsse
Michael

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#9
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Dann drück ich mal die Daumen, Michael/neumann101, auch wenn ich die Situation wie bernardoselva sehe. Getrennte Buchungen = getrenntes Risiko.

Was mich wundert ... Es gibt doch einige Seychellen-Kreuzfahrten, die sich bei Reiseveranstaltern als Pauschalpaket buchen lassen. Wieso haben Reisebüro bzw. Reederei nicht zu solchen Paketen bzw. ausreichend Zeitpuffer geraten?

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#10
 Von 
neumann101
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist ja keine kreuzfahrt im eigentlichen Sinne. Es ist eine private Aktion gewesen. Wir haben bei einem Bootsver-Charterer ein großes Boots/Katamaran gechartert/gemietet, auf dem man angenehm wohnen kann und was von uns selbst gesegelt wird. Eine Art Pauschalreise gibt es auf diesem Sektor eigentlich nicht. Trotzdem kann es doch nicht angehen, dass ich auf all den Kosten sitzen bleibe, wenn Emirates beim Start sein bzw. ein Triebwerk "schrottet" und wir da bleiebn müssen. Bei höherer Gewalt würde ich das ja noch irgendie verstehen. Man kann doch nicht jeden Urlaub vom Monetären gleich bewerten. Der eine Urlaub ist günstiger, der Andere ist teurer und ausschlaggebend ist lediglich die Entfernung, die durch einen Pauschalbetrag beglichen wird. Schade, dass es wohl so ist. Wenn ich mir auch freudigere Infos gewünscht hatte, möchte ich mich bei den Mitdiskutanten recht herzlich für Ihre Meinung bedanken. Die Richtung ist wohl eindeutig, werde euch aber auf dem laufenden halten
Viele Grüsse aus Stuttgart.
Michael

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#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie klagen, werden Sie sich mit Sicherheit die Frage gefallen lassen muessen, warum Sie die Reise nicht am naechsten Tag angetreten haben, da ja Plaetze vorhanden waren.

Denn Sie sind zur Minderung des Schadens verpflichtet. Somit waere nur noch ueber den Mietzins von einem Tag zu streiten gewesen.

Ausserdem wird die Gegenseite argumentieren, dass es durchaus ueblich ist, dass man, bevor man einen laengeren Trip (wie Rundreise oder Segeltoern) antritt, zunaechst ein Zeitfenster zur Eingewoehnung von 1 bis 2 Tagen einplant.

Ich bin gespannt wie sich dieser Fall entwickelt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Wie schaut es denn aus. Hat sich schon etwas ergeben? Danke im Voraus fuer Ihre Infos.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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