Halli Hallo...
bei uns im Stall wird zum 1.8.2003 die Stallmiete erhöht, wie mir der Stallbesitzer am 13.7.02 mitteilte.
Da ich in diesem Stall nicht besonders glücklich bin, hab ich mir so gedacht, dass dies eine gute Möglichkeit wäre kurzfristig den Stall zu wechseln, ohne die 2 Monatige Kündigungsfrist einhalten zu müssen.
Vielleicht kann mir einer einen Tip geben, in welchem Gesetzestext ich nachschauen kann...?
Thanks and have a nice day..
Josie
Stallmiete wird erhöht. Ausserordentliches Kündigungsrecht?
14. Juli 2003
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Frage vom 14. Juli 2003 | 14:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stallmiete wird erhöht. Ausserordentliches Kündigungsrecht?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2003 | 21:18
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 26x hilfreich)
Okay alle infos hierzu findest Du im BGB §§ 557
, 558
Aber so wie es hier geschildert ist gehe ich nicht davon aus, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt
Und jetzt?
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