Staatsanwalt BTM Darknet

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsanwalt BTM Darknet

Hallo ich habe einen Brief vom Staatsanwalt bekommen.
"Sichergestellter, an Sie adressierter, Versandumschlag mit BTM"

gegen Sie liegt eine Anzeige vor. Ihnen wird zu Last gelegt:
am xx.xx sowie in nicht rechtsverjährter Zeit zurvor in *WOHNORT* bestellten sie bei einem Versandhandel
11g Marihuana sowie 1,5 MDMA (jeweils Bruttogewichte)
gegen eine spätere Zahlung zum Eigenkonsum.

Der an sie adressierte Versand Umschlag wurde in einem Grenzgebiet von Holland gefunden. (Deutschland)
Es besteht der Tatverdacht des versuchten Erwerbs von BTM.

Das sichergestellte Rauschgift unterliegt als Tatmittel der Einziehung.
Vergehen strafbar gem. §§ 1 Abs. 1,3 Abs. 1,29 Abs. 1 Nummer 1 BMG, § § 22,23 StGB

Nach dem Gesetz steht Ihnen frei, sich zur Sache zu äußern oder jedenfalls einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen."

ich frage mich was genau bedeutet in nicht rechtsverjährter Zeit zuvor. (Das mehrere Versandumschläge an mich adressiert waren?)

Außerdem stelle ich mir die Frage ob für diesen Fall ein Anwalt notwendig ist. Denn letztlich kann nicht ausgeschlossen werden das ich es es jemand zu mir bestellt haben könnte. Hoffe auf Hilfreiche antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Denn letztlich kann nicht ausgeschlossen werden das ich es es jemand zu mir bestellt haben könnte. Falls dieses Gestammel bedeuten soll, jemand anderes habe es bestellt, darf ich Ihnen versichern, daß das niemand glauben wird - mit oder ohne Anwalt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
emand anderes habe es bestellt, darf ich Ihnen versichern, daß das niemand glauben wird - mit oder ohne Anwalt...

Hier geht es doch nicht um glauben oder nicht glauben. Das Briefkästen ausgenutzt werden ist bekannt.
Habe meine Fragen unterhalb de ersten Beitrags rein geschrieben, hoffe auf gute Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hier geht es doch nicht um glauben oder nicht glauben. Doch, genau darum geht es vor Gericht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Das mehrere Versandumschläge an mich adressiert waren?


Zumindest, dass es schon vorher Bestellungen gab.

Zitat:
Denn letztlich kann nicht ausgeschlossen werden das ich es es jemand zu mir bestellt haben könnte


Dass muss es auch nicht. Wenn 10 Zeugen mich als Bankräuber identifizieren, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ich einen Doppelgänger oder unbekannten Zwillingsbruder habe und der der wahre Bankräuber ist.

Es ist ausreichend wenn die Schuld zur Überzeugung (ohne vernünftigen(!) Zweifel) des Gerichts feststeht

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#5
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Wenn Sie noch nie mit BtM zu tun hatten kann ein versierter Anwalt schon was draus machen. ...frei zugänglicher Briefkasten, anonyme städtisches Wohngebiet...

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von 3113):
frei zugänglicher Briefkasten, anonyme städtisches Wohngebiet...

Ich kenne das nur so, das die unbenutzte Briefkästen verwenden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Hier ist dringend ein Anwalt anzuraten. In den Darknet-Fällen gibt es auf Seiten der StA regelmäßig erhebliche Beweisprobleme. Das sollte man sich zu Nutzen machen, wobei sich das laienhafte Herumdilletieren selbstverständlich verbietet.

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#8
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ein Beispiel:
http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3897.htm

List sich spannender:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/03/17/wenn-deine-adresse-missbraucht-wird/

-- Editiert von 3113 am 14.09.2017 17:07

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
alls dieses Gestammel bedeuten soll, jemand anderes habe es bestellt, darf ich Ihnen versichern, daß das niemand glauben wird - mit oder ohne Anwalt...

Doch, es wird evlt. nicht "geglaubt" aber trotzdem kommt man damit durch. Lawblog lesen hilft. Link findet man im obigen Beitrag.

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