Hallo ich habe einen Brief vom Staatsanwalt bekommen.
"Sichergestellter, an Sie adressierter, Versandumschlag mit BTM"
gegen Sie liegt eine Anzeige vor. Ihnen wird zu Last gelegt:
am xx.xx sowie in nicht rechtsverjährter Zeit zurvor in *WOHNORT* bestellten sie bei einem Versandhandel
11g Marihuana sowie 1,5 MDMA (jeweils Bruttogewichte)
gegen eine spätere Zahlung zum Eigenkonsum.
Der an sie adressierte Versand Umschlag wurde in einem Grenzgebiet von Holland gefunden. (Deutschland)
Es besteht der Tatverdacht des versuchten Erwerbs von BTM.
Das sichergestellte Rauschgift unterliegt als Tatmittel der Einziehung.
Vergehen strafbar gem. §§ 1 Abs. 1,3 Abs. 1,29 Abs. 1 Nummer 1 BMG, § § 22,23 StGB
Nach dem Gesetz steht Ihnen frei, sich zur Sache zu äußern oder jedenfalls einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen."
ich frage mich was genau bedeutet in nicht rechtsverjährter Zeit zuvor. (Das mehrere Versandumschläge an mich adressiert waren?)
Außerdem stelle ich mir die Frage ob für diesen Fall ein Anwalt notwendig ist. Denn letztlich kann nicht ausgeschlossen werden das ich es es jemand zu mir bestellt haben könnte. Hoffe auf Hilfreiche antworten.
Staatsanwalt BTM Darknet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Denn letztlich kann nicht ausgeschlossen werden das ich es es jemand zu mir bestellt haben könnte. Falls dieses Gestammel bedeuten soll, jemand anderes habe es bestellt, darf ich Ihnen versichern, daß das niemand glauben wird - mit oder ohne Anwalt...
Zitatemand anderes habe es bestellt, darf ich Ihnen versichern, daß das niemand glauben wird - mit oder ohne Anwalt... :
Hier geht es doch nicht um glauben oder nicht glauben. Das Briefkästen ausgenutzt werden ist bekannt.
Habe meine Fragen unterhalb de ersten Beitrags rein geschrieben, hoffe auf gute Antworten.
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Hier geht es doch nicht um glauben oder nicht glauben. Doch, genau darum geht es vor Gericht.
Zitat:Das mehrere Versandumschläge an mich adressiert waren?
Zumindest, dass es schon vorher Bestellungen gab.
Zitat:Denn letztlich kann nicht ausgeschlossen werden das ich es es jemand zu mir bestellt haben könnte
Dass muss es auch nicht. Wenn 10 Zeugen mich als Bankräuber identifizieren, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ich einen Doppelgänger oder unbekannten Zwillingsbruder habe und der der wahre Bankräuber ist.
Es ist ausreichend wenn die Schuld zur Überzeugung (ohne vernünftigen(!) Zweifel) des Gerichts feststeht
Wenn Sie noch nie mit BtM zu tun hatten kann ein versierter Anwalt schon was draus machen. ...frei zugänglicher Briefkasten, anonyme städtisches Wohngebiet...
Zitatfrei zugänglicher Briefkasten, anonyme städtisches Wohngebiet... :
Ich kenne das nur so, das die unbenutzte Briefkästen verwenden?
Hier ist dringend ein Anwalt anzuraten. In den Darknet-Fällen gibt es auf Seiten der StA regelmäßig erhebliche Beweisprobleme. Das sollte man sich zu Nutzen machen, wobei sich das laienhafte Herumdilletieren selbstverständlich verbietet.
Ein Beispiel:
http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3897.htm
List sich spannender:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/03/17/wenn-deine-adresse-missbraucht-wird/
-- Editiert von 3113 am 14.09.2017 17:07
Zitatalls dieses Gestammel bedeuten soll, jemand anderes habe es bestellt, darf ich Ihnen versichern, daß das niemand glauben wird - mit oder ohne Anwalt... :
Doch, es wird evlt. nicht "geglaubt" aber trotzdem kommt man damit durch. Lawblog lesen hilft. Link findet man im obigen Beitrag.
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