Spurwechsel an roter Ampel

24. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jur123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Spurwechsel an roter Ampel

Guten Abend,
Ich beschäftige mich zur Zeit mit folgendem Fall und komme leider nicht so recht zu einer Lösung:
An einer roten Ampel, steht Fahrzeug A neben Fahrzeug B. Während die Ampel auf rot steht, beschließt Fahrzeug A die Spur zu wechseln und schiebt sich teilweise vor Fahrzeug B. Dies bleibt von Fahrzeug B unbemerkt. Als die Ampel ein paar Sekunden später auf grün umschaltet fährt nun Fahrzeug B an und beschädigt Fahrzeug A.

Ist hier der Spurwechsel im Sinne des "reindrängens" in die Lücke durch A kausal oder das sorglose anfahren des B? Und wie ist die schuldverteilung in einem solchen Fall?

Vielen Dank schon vorab!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Dies bleibt von Fahrzeug B unbemerkt.


Warum bleibt das unbemerkt? Nimmt Fahrer A nur körperlich am Straßenverkehr teil? Ist Fahrer A blind?

Zitat:
Als die Ampel ein paar Sekunden später auf grün umschaltet fährt nun Fahrzeug B an und beschädigt Fahrzeug A.


Fahren beide an, oder steht Fahrzeug A dabei? Wo wird Fahrzeug A getroffen? War der Spurwechsel denn schon abgeschlossen?

Zitat:
Ist hier der Spurwechsel im Sinne des "reindrängens" in die Lücke durch A kausal oder das sorglose anfahren des B?


Das kommt sicherlich auf den zeitlichen Ablauf an. Natürlich hat man beim Spurwechsel eine besondere Sorgfaltspflicht, aber ebenso darf man nicht einfach blind anfahren ohne auf den vorausfahrenden Verkehr zu achten.

Zitat:
Und wie ist die schuldverteilung in einem solchen Fall?


Hängt sicher von den näheren Umständen ab

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#2
 Von 
Jur123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zu dem näheren Ablauf:
- Der Spurwechsel des A bleibt von B aus Unachtsamkeit unbemerkt.
- Beim Umschalten fährt nur B los, da A den Spurwechsel noch nicht gänzlich abgeschlossen hat. Er steht mit dem Großteil der Motorhaube in der anderen Spur und wird im Bereich hinter, sowie auf dem Vorderreifen getroffen.
-Zeitlich liegen zwischen dem anhalten des A zwischen den Spuren und dem anfahren des B etwa 5-10 Sekunden.

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Jur123):
Der Spurwechsel des A bleibt von B aus Unachtsamkeit unbemerkt.

Das kann mir keiner Erzählen!
Da die Augen geradeaus auf den Straßenverkehr zu richten sind (selbst wenn die Ampel für die Fahrspur von Fahrer B auf der rechten Seite ist, nimmt man auch das Geschehen wahr, das direkt vor einem stattfindet), kann sich das so nicht zugetragen haben.
War es nicht viel eher so, dass Fahrer B sich genötigt fühlte und Fahrer A "die Grenzen" aufzeigen wollte, dass er hier "nichts zu suchen" hat und sich gerne hinter Fahrer B einreihen darf.

Ich empfehle mich.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich denke bei dem Fall an zwei Dinge.

1) A darf nur dann die Spur wechseln wenn diese frei ist, er hätte also warten müssen bis B diese frei gibt. A kann nicht erwarten, dass B ihn reinlässt.

2) Hat A überhaupt die Fahrspur wechseln dürfen? Hierfür muss man sich die Ampelkreuzung wohl nochmal ansehen. Ich meine, dass bei mehrspurigen Strassen, die letzten paar Meter meisst eine durchgängige Linie ziert, die dann ja nicht überfahren werden darf. Daher müsste man auch mal wissen, wie weit vor der Haltelinie war der Unfall und gab es eine solche durchgezogene Linie?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
- Der Spurwechsel des A bleibt von B aus Unachtsamkeit unbemerkt.
- Beim Umschalten fährt nur B los,

Denn wenn B das Umschalten der Ampel bemerkt hat, hätte er auch das Auto des A bemerken müssen. Desweiteren hat man immer in die Richt zu schauen in die man fährt und sich vor dem losfahren zu überzeugen, das die Fahrahn frei ist.

Ich hoffe das B das nicht schon irgendwo so geschildert hat. Sonst könnte irgendein Sachbearbeiter auf die Idee kommen die Fahrerlaubnis zu entziehen/ eine MPU-Auflage auszusprechen.


Da dürfte für B eine Schuldquote von 80%-100% anstehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ja, es scheint, als wären hier zwei Stürköpfe aufeinander gestoßen, die §1 StVO noch nie gelesen, geschweigedenn verstanden haben.

Ich würde hier instinktiv dem Spurwechsler eine größere Teilschuld zurechnen, also z.B. im Verhältnis 70/30

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#7
 Von 
Andersen123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Spurwechsel des fremden Auto ist für den Unfallhergang Nebensache. Genausogut hätte auch ein Fußgänger verbotener Weise dort weilen können.
Es war demnach eine grobe Unachtsamkeit des Fahrers. Er hat den Fahrweg nicht ausreichend auf Hindernisse, gleich welcher Art, geprüft.

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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Naja, nach der Schilderung hatte der Spurwechselvorgang gerade erst begonnen. Ich gehe einfach mal davon aus, dass beim Umschalten auf grün beide angefahren sind und es dann zum Zusammenstoß kam.

Wenn der "Spurwechsler" natürlich nur gestanden hat und das andere Fahrzeug in in herein gebrettert ist, gebe ich dir Recht.

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Naja, nach der Schilderung hatte der Spurwechselvorgang gerade erst begonnen. Ich gehe einfach mal davon aus, dass beim Umschalten auf grün beide angefahren sind und es dann zum Zusammenstoß kam.

Leicht möglich, zumal wie schon oben geschrieben im Bereich einer Kreuzung sind meist durchgezogene Linien, zumal der Spurwechsler ja auch besondere Sorgfalt walten lassen muss, und kein Recht auf Vorfahrt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Naja, nach der Schilderung hatte der Spurwechselvorgang gerade erst begonnen.

Das widerlegt der TE doch mit der Aussage:

Zitat (von Jur123):
Zeitlich liegen zwischen dem anhalten des A zwischen den Spuren und dem anfahren des B etwa 5-10 Sekunden.

Wenn ich das "wirrwarr" richtig verstehe, hält "B" an der Ampel und "A" wechselt die Spur. Zwischen Spurwechsel und Umschalten der Ampel vergingen 5-10 Sekunden.
Somit hat der Spurwechsel nicht gerade erst begonnen.

Zitat (von Harry van Sell):
Desweiteren hat man immer in die Richt zu schauen in die man fährt und sich vor dem losfahren zu überzeugen, das die Fahrahn frei ist.

Siehe hierzu:
Zitat (von Seb_Weniger):
Da die Augen geradeaus auf den Straßenverkehr zu richten sind (selbst wenn die Ampel für die Fahrspur von Fahrer B auf der rechten Seite ist, nimmt man auch das Geschehen wahr, das direkt vor einem stattfindet), kann sich das so nicht zugetragen haben.


Zitat (von lesen-denken-handeln):
A darf nur dann die Spur wechseln wenn diese frei ist

Oder wenn "B" diese freigibt.

Nichtsdestotrotz sehe ich hier die Schuldverteilung 80/20 zu Lasten von Fahrer "B", da er gefahren ist, ohne sich vorher zu vergewissern, dass die Spur frei ist.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Ich tendiere auch zu 80:20 wenn nicht sogar 100:0
Alles was vor dem Anfahren von B passiert ist (für den Unfall als solchen) Nebensache. A und B halten vor der roten Ampel. A stellt fest, er hat sich falsch eingeordnet, "beginnt" einen (unvollendeten) Spurwechsel, zur Vollendung fehlt der Platz. Er steht mehr oder weniger schräg in der Spur des B. Er steht. Er steht mehrere Sekunden.
Er steht immer noch. B fährt an. A steht!
B fährt auf ein stehendes Hindernis in seiner Spur. Er hätte den Unfall zu 100 % verhindern können, und nur noch er. A konnte zur Verhinderung nichts mehr beitragen. A stand!

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