Spülarmatur in Küche ausgewechselt - wer zahlt?

26. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Steve06
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Spülarmatur in Küche ausgewechselt - wer zahlt?

Hallo zusammen,
ich habe in meiner Mietwohnung (vermietet MIT Einbauküche) eine defekte Spültischarmatur (Einhebelmischer) ausgewechselt.

Der Defekt bestand darin, dass es eine Undichtigkeit in der Mischbatterie gab, so dass Wasser auf die Arbeitsfläche austrat. Nach einer Erkundigung im Internet, derzufolge das Beheben von Undichtigkeiten in Mischbatterien kaum möglich ist und oftmals keine Ersatzteile mehr beschafft werden können, habe ich mich für den Austausch entschieden.

Ich habe sowohl einen neuen Einhebelmischer beschafft (Markenprodukt von Grohe, jedoch zu moderatem Preis von knapp 80 EUR), als auch die Arbeit des Austauschs vorgenommen. Die neue Armatur tut anstandslos ihren Dienst.

In meinem Mietvertrag ist folgende Klausel enthalten (sinngemäß, gekürzt): Ungeachtet des Verschuldens muss ich für Arbeiten an Küche, Wasserinstallationen, etc. aufkommen, die im Einzelfall 75 EUR nicht übersteigen.

Frage: Kann ich von meinem Vermieter verlangen
1. die Anschaffungskosten der neuen Armatur voll zu übernehmen (80 EUR)
2. eine moderate Kompensation für die Arbeitszeit zu leisten (z.B. 15 EUR/Stunde, für 2 Stunden). Hätte er schließlich einen Handwerker beauftragt, wäre ihn das deutlich teurer gekommen.

Gruß u. Danke
Steve

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Gratulation! Du bist jetzt stolzer Besitzer einen Einhebelmischers von Grohe.
Du hättest hier den VM informieren müssen, damit der sich darum kümmern kann.
Vielleicht hätte er das ja auch selbst erledigen können.
Da du das versäumt hast, gehört dir jetzt der Mischer. Die defekte Mischbatterie hast du hoffentlich nicht weggeworfen, die musst du dann nämlich bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder einbauen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Nun bist du ja darin geübt, eine Armatur aus- und einzubauen. Heb die alte schön auf, wenn du mal ausziehen solltest! Das dürfte für dich dann ja keine Schwierigkeit machen, sie wieder an ihren alten Platz zu bringen! :augenroll:

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
VM denkt dann über die Relativitätstheorie nach


Damit hast du jetzt aber sicherlich nicht dich selbst gemeint.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Du erinnerst mich gelegentlich an Oscar Wilde's "Bedeutende Rakete":

quote:
Es ist mein größtes Vergnügen. Ich führe oft lange Unterhaltungen mit mir selber, und ich bin so gescheit, dass ich manchmal nicht ein Wort von alldem verstehe, was ich sage.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
aber ich weiss, mit mir kann nicht jeder


Benenne doch lieber mal jemanden, der mit dir kann. :grins:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
ich setze dich dann auf die ignore-Liste, ok?


Da bin ich ja höchstwahrscheinlich in guter Gesellschaft. :devil:


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen