Hallo,
ich habe eine peruanische Freundin, die keine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzt.
Sie war allerdings schon ein Jahr als Au Pair, und dieses Jahr ein halbes Jahr für einen Sprachkurs, in Deutschland. Sie hat schon in Peru studiert, und möchte auch in Deutschland ein Studium aufnehmen.
Sie benötigt dazu einen Sprachnachweis, sprich: eine Prüfung in Deutsch (DSH/ZOP etc.).
Nun würde ich ihr gerne anbieten früher nach Deutschland zu kommen um mit ihr für diese Prüfung zu lernen, ohne, dass sie, wie bei einem Touristenvisum der Fall, wieder nach Peru zurück müßte um dort ein Studentenvisum zu beantragen.
Da ich Germanistik studiere: Wäre es möglich, dass sie ein 2. Spracherwerbvisum (die genau Bezeichnung weiß ich leider nicht) erhält und ich ihr womöglich offiziell Privatunterrreicht zB. mit einem Gewerbeschein erteilen kann? Kann sie, falls das möglich ist, sie ihr Spracherwerbsvisum ohne größere Probleme und unnötiges Hin-und Hergefliege nach Peru in Deutschland umschreiben lassen?
-- Editiert von Herr Anonymus am 31.10.2006 21:27:38
Sprachlern-/Studentenvisum
31. Oktober 2006
Thema abonnieren
Frage vom 31. Oktober 2006 | 15:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sprachlern-/Studentenvisum
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
Ausländerbehörde verlangt Ausreise nach Kosovo um ein Visum zum Familiennachzug zu beantragen?!5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten