Sportverein privat

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
robby61
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Sportverein privat

Hallo ,
War in privaten Sportverein Mitglied.
Konnte, Gesundheit bedingt , wegen op nicht mehr trainieren. Ok halbes Jahr Beitrags Stopp bis Juni 16 war ok .
Umzug 60 km weg war da auch noch drin.
Dann folgte dummerweise Unfall , Bruch Wadenbeinbruch usw.
Teilte das dem Betreiber mit, er wollte Attest . Nun kein Arzt stellt das kostenlos aus. Also sagte ich , hab eines für Fernschule ,das ich nicht studieren kann .
Dann kam Brief Anwalt ich , nehme sonderkündigung wegen Umzug,
Leider die Möglichkeit gibt erst spät erfahren.
Kündigung abgelehnt .
Dann Mahnbescheid erhob Widerspruch.
Wurde abgelehnt.
Nun ist Vollstreckung offen.
Denke gehts noch ?
Betrag waren 300 € nun sind es 1000 .

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von robby61):
Dann Mahnbescheid erhob Widerspruch.
Wurde abgelehnt..

Da fehlt einiges. Ein fristgerechter Widerspruch gegen einen gerichtlicher Mahnbescheid kann nicht einfach "abgelehnt" werden. Dann folgen Verhandlung etc.
Wenn Vollstreckung ansteht, dann ist meist alles zu spät.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von robby61):
Betrag waren 300 € nun sind es 1000 .

Und es wird noch mehr werden, wenn man das nicht schnellstens zahlt. Wenn z.B. der Gerichtsvollzieher kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Gegen den Erlass eines Vollstreckungsbescheids kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Der Einspruch empfiehlt sich dann, wenn die Forderung aus der Sicht des Schuldners nicht rechtmäßig ist. Die Klärung der Rechtmäßigkeit der Forderung erfolgt danach in der Regel in einem Zivilprozess.

Im Gegensatz zum Mahnbescheid hat der Einspruch bei der Vollstreckung keine aufschiebende Wirkung und der Gerichtsvollzieher kann jeden Moment auftauchen.

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#4
 Von 
robby61
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von robby61):
Hallo ,
War in privaten Sportverein Mitglied.
Konnte, Gesundheit bedingt , wegen op nicht mehr trainieren. Ok halbes Jahr Beitrags Stopp bis Juni 16 war ok .
Umzug 60 km weg war da auch noch drin.
Dann folgte dummerweise Unfall , Bruch Wadenbeinbruch usw.
Teilte das dem Betreiber mit, er wollte Attest . Nun kein Arzt stellt das kostenlos aus. Also sagte ich , hab eines für Fernschule ,das ich nicht studieren kann .
Dann kam Brief Anwalt ich , nehme sonderkündigung wegen Umzug,
Leider die Möglichkeit gibt erst spät erfahren.
Kündigung abgelehnt .
Dann Mahnbescheid erhob Widerspruch.
Wurde abgelehnt.
Nun ist Vollstreckung offen.
Denke gehts noch ?
Betrag waren 300 € nun sind es 1000 .

Sicher wurde der abgelehnt

Es wurde an AG an Wohnort übertragen, der Richter meinte Widerspruch ist nicht ok.
Damit war das rechtskräftig.
Den Weg der Mahnbescheid und Vollsstreckung kenne ich selbst.


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