Sportverein Urkundenfälschung durch Trainer bei Anwesendheitsbuch?

19. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Robert734
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sportverein Urkundenfälschung durch Trainer bei Anwesendheitsbuch?

Hallo
Bin mir nicht ganz sicher wo es genau rein passt.

Es geht um einen neu gegründeten Sportverein. Dieser hat eine Sporthalle mit außen anliegenden Aufenthaltsraum und nochmals getrennten Sanitäranlagen angemietet.
Mittwochs 15-18Uhr. Jetzt ist es vorgekommen das nach 18.30 Uhr noch 4 Mitglieder auf dem Gelände verbracht haben und der Vermieter diese angetroffen hatte. Man hatte halt noch lange gequasselt.
Die Mitglieder hatten ihrem Smalltalk den Aufenthaltsraum geöffnet um an den Schlüssel für die Toiletten zu kommen.
Da diese sich auch außerhalb befindet. Einige wollten sich nur die Hände waschen, andere wiederum ihr Geschäft verrichten. Nach Rückkehr von den Toiletten wartet der Vermieter bereits im Aufenthaltsraum und dieser hat dann einen Aufstand gemacht.
Dazu muss ich sagen das wohl noch nach 18Uhr in der Sporthalle aufgeräumt wurde. Ob man jetzt mit dem Training 5min. Überzogen hatte weiß ich allerdings nicht. War jedenfalls erst das dritte Training.
Als aber die Mitglieder den Vermieter antrafen war die Sporthalle schon abgeschlossen. Der Trainer war dabei und hatte sich im laufe des Trainings in das Anwesendheitsbuch eingetragen und Unterschrieben.
Jedenfalls bestand der Vermieter darauf die Halle nochmal zu öffnen und sich das anzusehen.
Er sagte daraufhin es wäre Urkundenfälschung, und es würde eigentlich zu einer sofortigen Kündigung führen.
(Es wurde von 15-18Uhr eingetragen)
Nach gutem zureden hat er sich dann doch entschieden es bei einer letzten Verwarnung zu belassen.
Nach uns kam aber keine Gruppe oder Verein die noch die Halle benutzt haben.....
Ob der Trainer jetzt nochmal von sich aus nachträglich die Zeit hätte ändern sollen oder ob ihm das nicht einfach in den Sinn gekommen ist kann ich nicht beurteilen. Da noch kein 100% Ablauf zu erwarten finde ich es persönlich nicht so tragisch.

Wäre eine Kündigung noch im Nachhinein möglich und was mich brennend interessiert ist der Trainer im Nachhinein noch mit Urkundenfälschung oder Mittelbare Falschbeurkundung zu belangen oder sonstigem?
Ja ich weiß das die Mitglieder und Trainer sich nicht an die Zeiten gehalten haben. Aber im Prinzip sind die nur auf Toilette gewesen.
Im Mietvertrag und in der Nutzungsregeln für die Halle steht allerdings nichts von dem Anwesendheitsbuch/liste und dies zu Unterschreiben. Es wurde nur vom mündlich vom Vermieter erwähnt.

Mfg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9301x hilfreich)

Ob das mit dem Anwesenheitsbuch eine Urkundenfälschung oder ähnliches sein sollte, halte ich für sehr fraglich. Es sieht so aus, als ob das Anwesenheitsbuch keine rechtliche Bedeutung hat - damit fehlt das Merkmal "Täuschung im Rechtsverkehr".

Aber grundsätzlich ist das Problem woanders. Wenn man eine Sportanlage von 15-18Uhr gemietet hat, dann ist es natürlich ein Kündigungsgrund, wenn man regelmäßig die Sportanlage nicht um 18Uhr verlässt - egal ob danach noch ein anderer Nutzer kommt, oder nicht.
Das Überziehen der gemieteten Zeit ist viel problematischer als irgendwelche Eintragungen in irgendwelchen Büchern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Vielleicht habe ich den Sachverhalt falsch verstanden, aber ich kann auch nicht erkennen, wo überhaupt eine "Urkundenfälschung" vorliegen sollte - es war höchstens eine sog. schriftliche Lüge, die nicht als Urkundenfälschung strafbar ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
aber ich kann auch nicht erkennen, wo überhaupt eine "Urkundenfälschung" vorliegen sollte

Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die dazu bestimmt und geeignet ist im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen und ihren Aussteller erkennen lässt.
Das könnte - je nach genauem Umstand - auf das Anwesendheitsbuch zutreffen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Wie gesagt mag ich den Sachverhalt noch nicht ganz verstanden haben. Bis jetzt gehe ich davon aus, dass der Zuständige möglicherweise - also gemäß der Behauptung des Vermieters - eine nicht korrekte Zeit eingetragen hat. Das würde nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen, weil der nach außen hin zu erkennen gegebene Aussteller mit dem tatsächlichen Aussteller übereinstimmt (davon abgesehen, dass ich nach dem Sachverhalt nicht sicher bin, ob überhaupt ein Aussteller aus dem Anwesenheitsbuch hervorgeht).

Und sogar Personenverschiedenheit kann unschädlich sein: wenn also zB nicht wirklich der Zuständige unterschrieben, der tatsächliche Aussteller dies aber mit dessen Einverständnis getan hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Könnte, aber muss nicht, wie Harry schon so schön vorsichtig formuliert hat. Nicht jede schriftliche Lüge ist eine Urkundenfäschung.

wirdwerden

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#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ja, das hat Harry sehr schön "vorsichtig" formuliert - er hat den Begriff der Urkunde definiert und festgestellt, dass es sich bei dem Buch um eine solche handeln könnte. Zur Urkundenfälschung hat er nichts "formuliert".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Robert734
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ob das mit dem Anwesenheitsbuch eine Urkundenfälschung oder ähnliches sein sollte, halte ich für sehr fraglich. Es sieht so aus, als ob das Anwesenheitsbuch keine rechtliche Bedeutung hat - damit fehlt das Merkmal "Täuschung im Rechtsverkehr".

Aber grundsätzlich ist das Problem woanders. Wenn man eine Sportanlage von 15-18Uhr gemietet hat, dann ist es natürlich ein Kündigungsgrund, wenn man regelmäßig die Sportanlage nicht um 18Uhr verlässt - egal ob danach noch ein anderer Nutzer kommt, oder nicht.
Das Überziehen der gemieteten Zeit ist viel problematischer als irgendwelche Eintragungen in irgendwelchen Büchern.


Erstmal danke für die Antwort/Einschätzung.
Wenn die Sporthalle gekündigt werden sollte, wäre das schon blöd.
Die Mitglieder fanden die Reaktionen des Vermieters größtenteils überzogen.
Aber ich frage hier in erster Linie für den Trainer.
Ich denke mal das wäre ein weitaus größeres Problem für ihn, wenn er wegen seiner Ehrenamtlichen Tätigkeit in irgend einer Form verurteilt werden könnte.
Er macht sich halt sorgen den Job zu verlieren.
Mal rein hypothetisch, wenn eine Verurteilung in Frage kommen könnte, Job weg und dann keinen mehr zu finden, da ja heutzutage jeder Arbeitgeber ein Führungszeugnis brauch. ALG2 bis zur Rente?¿

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Droitteur):
aber ich kann auch nicht erkennen, wo überhaupt eine "Urkundenfälschung" vorliegen sollte

Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die dazu bestimmt und geeignet ist im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen und ihren Aussteller erkennen lässt.
Das könnte - je nach genauem Umstand - auf das Anwesendheitsbuch zutreffen.


Danke für deine Antwort.
Gäbe es dazu eine herrschende Meinung wann sowas zutreffen könnte?
Oder wäre es erst Pflicht und/oder ein Beweis wenn das Anwesendheitsbuch erst im Mietvertrag
in einer Klausel erwähnt wird?

Zitat (von Droitteur):
Wie gesagt mag ich den Sachverhalt noch nicht ganz verstanden haben. Bis jetzt gehe ich davon aus, dass der Zuständige möglicherweise - also gemäß der Behauptung des Vermieters - eine nicht korrekte Zeit eingetragen hat. Das würde nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen, weil der nach außen hin zu erkennen gegebene Aussteller mit dem tatsächlichen Aussteller übereinstimmt (davon abgesehen, dass ich nach dem Sachverhalt nicht sicher bin, ob überhaupt ein Aussteller aus dem Anwesenheitsbuch hervorgeht).

Und sogar Personenverschiedenheit kann unschädlich sein: wenn also zB nicht wirklich der Zuständige unterschrieben, der tatsächliche Aussteller dies aber mit dessen Einverständnis getan hat.


Danke für deine Antwort.
Also im Anwesendheitsbuch oder auch Liste steht Datum, Vereins/Gruppe/Nutzer, Uhrzeit, Unterschrift. Also es geht aus dem Buch hervor das der Trainer unterschrieben hat und die Zeit eingetragen ist die im Mietvertrag steht.
Jedenfalls hatte mich auch stutzig gemacht und hatte in meinem Eingangspost geschrieben ob auch Mittelbare Falschbeurkundung oder sonstigem in Frage käme?
Was die Personenverschiedenheit angeht. Dazu kann man nicht genau sagen wer dafür verantwortlich sein soll. Dies ist weder vertraglich noch mündlich nicht geregelt wer zu Einzutragen hat.


Zitat (von wirdwerden):
Könnte, aber muss nicht, wie Harry schon so schön vorsichtig formuliert hat. Nicht jede schriftliche Lüge ist eine Urkundenfäschung.

wirdwerden


Wäre beim Lügen nicht eine Absicht die Voraussetzung?
Denn es wurde ja soweit ich weiß einfach im Trainingsbetrieb eingetragen und nicht direkt am ende als die Halle verlassen wurde.
Man sagte mir schlicht und einfach damit man es nicht vergisst und
in der Annahme das Training ist rechtzeitig beendet.
Ob der Trainer jetzt nach dem Toilettengang den Aufenthaltsraum abgeschlossen um dann nochmal die Sporthalle aufgeschlossen hätte um den Eintrag nachträglich zu ändern damit dieser nachträglich stimmt ist reine Spekulation. Aber hätte man das verlangen müssen?
Die Mitglieder und der Trainer die vor Ort waren, hatten sich jedenfalls entschuldigt und es wurde auch angeboten das eine ganze Stunde nachbezahlt wird. Dies wurde vom Vermieter verneint.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9301x hilfreich)

Also zur Urkundenfälschung:
Wenn der Trainer mit seinem richtigen Namen unterschrieben hat und "nur" eine falsche Uhrzeit eingetragen hat, dann ist es keine Urkundenfälschung. Denn die Urkunde (= das Buch) ist ja echt, sie hat "nur" einen unzutreffenden Inhalt. Das ist also erstmal "nur" eine straflose, schriftliche Lüge.
Aus der straflosen Lüge könnte ein strafbarer Betrug werden, wenn der Inhalt des Buchs für Abrechnungszwecke verwendet würde. Sollte also die Hallenmiete sich nach den Inhalten des Buchs richten oder durch den falschen Eintrag im Buch der Mieter weniger zahlen als er bei richtigem Eintrag hätte zahlen müssen, dann könnte ein Betrug vorliegen (aber immer noch keine Urkundenfälschung).
Der Betrug wäre hier aber nicht vollendet, sondern es wäre maximal ein (erfolgloser) versuchter Betrug.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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