Hallo,
mein 13jähriger Sohn hatte Anfang des Jahres einen Unfall beim Fußballtraining. Durch Unachtsamkeit und Unfug von Mannschaftskameraden wurden ihm beide oberen Schneidezähne verletzt bzw. stark beschädigt. Eine konkret schuldige Person konnte leider nicht ausgemacht werden, daher stand für die Erstversorgung der Zähne die Haftpflichtversicherung des Vereins ein. Inzwischen waren jedoch schon mehrere Folgebehandlungen an den provisorisch reparierten Zähne notwendig. Eine dauerhafte Lösung in Form von Implantaten macht laut Zahnarzt erst dann Sinn, wenn das Gebiss aufgrund des Wachstums sich nicht mehr wesentlich verändert.
Bereits jetzt gibt es jedoch Unstimmigkeiten, wer für diese Folgekosten aufkommt und aufkommen wird.
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Ist die HP-Versicherung des Vereins auch für vermutlich nicht unerheblichen Kosten die weitere Nachsorge verantwortlich?
Würde mich sehr über Antwort freuen.
Sportunfall - wer zahlt die Folgekosten?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
>>>Bereits jetzt gibt es jedoch Unstimmigkeiten, wer für diese Folgekosten
warum??
gruß
Weil der Zahnarzt bei jeder Nachbehandlung bisher meinte, wir müssten unbedingt Klarheit schaffen, wer die Behandlungskosten trägt und wie das mit der Krankenkasse zu verrechnen ist. Da wird dann gefragt, was durch den Unfall verursacht wurde und was möglicherweise kosmetischer Natur sein könnte.
Ich möchte einfach nicht irgendwann vor dem Problem einer Riesenrechnung für z.B. Implantate stehen, die weder die Kasse noch die Versicherung bezahlen will, weil einer dem anderen die Verantwortung zuschiebt. Es ist unumgänglich, dass der Junge früher oder später diese beiden Zähne ersetzen lassen muss. Schon jetzt ist die Einschränkung für ihn sehr groß. Er muss mit allem, was er beisst und kaut, extrem vorsichtig sein, damit die reparierten Teile nicht wieder rausbrechen. Das entschädigt ihm auch niemand...
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du solltest mit der regulierungsabteilung des haftpflichtversicherers kontakt aufnehmen. in der regel sind dies je nach bundesland öffentlich rechtliche versicherer.
die sollen dir mitteilen, wie die haftungssituation und die daraus zu erwartenden regulierungspraxis ist.
zeitgleich sollte deine kv ebenfalls informiert sein.
zur not nehmen die regress beim sportversicherer, ggf kann sogar ein abkommen zwischen den versicherern vorliegen, das weiß ich nicht.
nur eines ist wirklich klar, jede maßnahme muss mit dem versicherer abgestimmt sein. grundsätzlich könnt weder ihr noch der zahnarzt die entschädigungshöhe bestimmen. gleich klären ob ein gutachten sinnvoll ist.
gruß
uwe
Hallo,
@uwe2undpapa
es gibt in jeder region deutschlands nur einen ÖR VR und darüber hinaus hunderte AG's, VVaG's;)
obwohl selbst die ÖR mittlerweile alle zu AG's mutieren und damit ihren Status verlieren
aber zum thema:
ich sehe hier die gefahr, dass später jede unabhängige maßnahme erneut durchgesetzt werden muss. eine generalzusage wird es nicht geben.
gruß
den hinweis zu den versicherern verstehe ich nicht?
ich denke, dass bei einem kind ein grundsätzliches gutachten sehr sinnvoll ist. aber ich gebe dir vollkommen recht, je länger es geht um so mehr wird über die einzelnen maßnahmen diskutiert, deshalb sollte der vater aktiv werden und den kontakt zum regulierer suchen
gruß
uwe
>>>den hinweis zu den versicherern verstehe ich nicht?
öffentlich rechtliche versicherer gibt es kaum noch, will damit gesagt sein
Super,
vielen Dank für die Antworten. Ich werd mich mal schlau machen bei der Versicherung des Sportvereins und hoffe, eine Lösung zu finden, die vor allem meinem Sohn zukünftigen Ärger und Streitereien ersparen wird.
Wenn ich was erreiche, werd ich´s gern hier posten.
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