Sportunfall

10. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Dreamer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sportunfall

Guten Tag,

ich benötige dringend eine Auskunft bezüglich nachfolgender Geschehnisse:
Vor ca. 6 Monaten wurde ich bei einem lockeren Freundschaftsspiel, bei dem vorab eine gemilderte und faire Spielweise abgesprochen wurde, sehr schwer verletzt. Eine Gegenspielerin legte sich den Ball so weit vor, dass ich in der Position der Torfrau noch vor Ihr den Ball fest in den Händen hielt, sie mir aber ungebremst mit dem Knie ins Gesicht lief.
Die Folge waren Riß- und Quetschwunden, 7 beschädigte Zähne, wovon 2-3 Zähne noch komplett verlieren werde. Sie meldete den Schaden ihrer Haftplicht und ich hoffte zumindest auf eine Übernahme der Behandlungskosten, die alleine in Zukunft schon einen extrem hohe finanzielle Belastung für mich bedeuten werden.

Nachfolgend die Stellungnahme der Versicherung:

Mit der Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen anerkennt jeder Teilnehmer u.a. die dem Spiel innewohnenden Gefahren. Hierzu zählt auch das grds. für alle Teilnehmer vorhandene Risiko, beim Fußballspiel durch eine Aktion eines Mitspielers verletzt zu werden. Diese Gefahr ist wechselseitig, d.h. jeder Spieler ist sowohl potenzieler Verletzer wie auch potentieler Verletzter. Was dem jetzt in Anspruch genommenen Spieler unterlaufen ist, der jetzt Forderungen stellt, passieren.
Mit dem Eintritt einer Verletzung rechnet jeder Spieler und geht davon aus, daß auch der andere diese Gefahr in Kauf nimmt und etwaige Haftungsansprüche nicht erheben will.
Mit einem dennoch erhobenen Schadenersatzanspruch würde sich der Verletzte in rechtlich unzulässigen Widerspruch zu seinem vorhergehenden Verhalten setzen und gegen den Grundsatz zu Treu und Glauben handeln.
Diese Rechtsauffassung findet sich in der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes v. 05.11.1974 ( BGHZ 63, 140, VersZ 75, 137) und wird durch die ständige Rechtsprechung regelmäßig bestätigt (z.B. OLG Oldenburg VersZ 95, 670) für einen dem gegenständlichen Fall entsprechenden Sachverhalt).

Auch ein Schreiben vom Anwalt brachte bisher kein Einlenken der Versicherung. Da ich in keiner Rechtschutzversicherung bin, werde ich alleine weiterkämpfen müssen. Ich erhoffe mir hier von Ihnen einige Argumentationshilfen und Hinweise auf Urteile, in denen ein solcher Fall evtl. erfolgreich abgeschlossen wurde. Auch Grundsatzentscheidungen wären für mich sehr hilfreich.
Aus mehreren Schriftstücken ist mir zumindest bekannt, dass Fußball nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, bzw. muß ein regelwidriges Verhalten nachgewiesen werden und das hat selbst die Verusacherin in ihrem Unfallbogen gegenüber der Versicherung angegeben. Auch wurden bisher keinerlei Zeugen befragt und ist es nicht zumindest die Pflicht der Versicherung alle Aussagen zu prüfen, bevor sie komplett ablehnt?
Ich bin wirklich für jeden noch so kleinen Tip dankbar.

MfG
Tanja

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

"Freundschaftsspiel" klingt sehr nach einem Vereinsspiel - dann sollten Sie zumindest über ihren Sportverein versichert sein.

Trägt ihre eigene Krankenversicherung oder Unfallversicherung nicht die Behandlungkosten?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Tanja
Sicher ist man im Sport immer "potenzieler Verletzer wie auch potentieler Verletzter" - Gerade bei Sportarten mit viel Körpereinsatz nimmt man derartiges in Kauf. Durch seine Teinahme am Wettkampf willigt man daher sozusagen von vorneherein für mögliche Verletzungen während des Wettkampfes ein.
Das kann und darf aber nur für Verletzungen bzw. Verletzungshandlungen gelten, die im Rahmen des "Normalen" liegen und sich aus tolerierbaren Foulhandlungen ergeben, so daß man von einem "normalen Sportunfall" reden kann. Wenn ein Spieler allerdings grob fahrlässig oder sogar mit bedingtem Vorsatz einen Gegner wegtackelt, dann sollte das versicherungstechnisch doch einiges ändern. Denn mit so etwas muß ein Sportler im Vorfeld nicht rechnen.
Ichg war ja nicht dabei, aber die Schilderung des Vorgangs und die Schwere der Verletzung spricht dafür, dass es sich hierbei nicht um einen toleriebaren Sportunfall handelt...
Grüße
Hank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Leider keine Antwort sondern nur noch eine Frage, die sich mir jetzt stellt:

Für fahrlässige Verletzungen beim Sport wird eine gegenseitige Haftung konkludent ausgeschlossen.
Muss die Haftpflichtversicherung des Verletzers darüber hinaus überhaupt Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz verursacht werden, aufkommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Haftpflicht vorsätzliche Schäden niemals ersetzt. Und wie sieht das bei grober Fahrlässigkeit aus?

Dann könnte das doch bedeuten, dass die gegnerische Haftpflicht bei Sportunfällen niemals zahlen muss - entweder konkludenter Ausschluss bei fahrlässiger Verletzung oder Ausschluss der Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzungen.

Dann würde mir in so einem Fall die Haftpflicht ja nicht weiterhelfen - kann das sein?

Neil

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

hmmmm
interessanter gedanke...Im moment fällt mir dazu auch nix Gescheites ein. Außer, daß man den Sportler, der grob fahrlässig bzw. vorsätzlich gehandelt hat, zivilrechtlich ja auch immer noch wegklagen kann, Versicherung hin, Versicherung her.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dreamer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Reaktionen. :-)

Um die Fragen zu beantworten......ja, es handelte sich wirklich um ein Freundschaftsspiel und hatte nichts mit einem Verein zutun. Wir sind eine Gruppe von Frauen, die sich gelegentlich zu einem lockeren Spielchen auf der Wiese treffen. Wir hatten uns an diesem Tag mit einem anderen uns bekannten Freizeitteam zu einem ungezwungenem Spiel verabredet.
Meine Krankenkasse übernimmt natürlich auch den ganz normalen Anteil für die Zahnbehandlung, nur aus medizinischen Gründen werde ich zumindest auch ein Implantat benötigen und diese Kosten bleiben dann komplett an mir hängen.
Mir ist nur bekannt, dass wegen dem kampfbetonten Charakter bei normalen Fouls kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, jedoch bei einer groben Verletzung der Regeln. Da ich noch einige Meter vor der Gegenspielerin am Ball war und sie somit eigentlich keine Chance mehr hatte diesen überhaupt noch vor mir zu erreichen, hätte sie schon vorher abdrehen oder zumindest den Lauf verlangsamen müssen. Genau so sehen es auch die anderen Mitspielerinnen (aus dem eigenen und dem gegnerischen Team), die sich zu diesem Zeitpunkt in unmittelbarer Nähe des Geschehens befanden. Was ist mich ärgert ist einfach die Tatsache, dass die Versicherung mich hier immer mit einem Urteil abfertigt und nicht bereit ist wirklich meine Zeugen zu befragen und damit dann endlich auch ein wirkliche Prüfung der Geschehnisse zu beginnen.
Ist es denn nicht wenigstens die Pflicht der Vers. den Sachverhalt genau zu prüfen, bevor alles endgültig abgelehnt wird? Aus einem sehr knapp bemessenen Unfallbogen kann niemand ein Urteil fällen und grundsätzlich darf so ein Unfall einfach nicht abgelehnt werden. Selbst in der Satzung fand ich kein Wort darüber.


MfG
Tanja

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