Sportstudio Inkasso

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
SVNC
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Sportstudio Inkasso

Hallo zusammen,

im Okt. konnte wohl eine Rechnung i. H. v. 15 EUR nicht abgebucht werden. Da ich Umgezogen bin, konnte mich das Sportstudio bzw, deren Hauptverwaltung nicht erreichen.

Nun kam ein Inkassoschreiben, das ins. 95 EUR verlangt.

Das Sportstudio selbst möchte den offenen Betrag nicht annehmen und verweist auf das Inkassounternehmen.

Muss ich die 95 EUR nun tatsächlich bezahlen?

VG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Selbstverständlich, denn du bist für deine Kontoauszüge verantwortlich. Auch hast du deine korrekte Anschrift mitzuteilen.

Wie setzen sich die 95 Euro zusammen? Vielleicht lässt sich der ein oder andere Euro einsparen aber die reine Hauptforderung reicht keinesfalls.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
im Okt. konnte wohl eine Rechnung i. H. v. 15 EUR nicht abgebucht werden.

War dem denn so? Oder ist das nur eine Vermutung?
Mal deine Bank gefragt bzw. taucht die Rücklastschrift auf deinem Kontoauszug denn auf?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
SVNC
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Gehalt kam leider ein paar Tage später. Und deshalb wurden die 15 EUR nicht abgebucht. Jetzt buchen die aber seit Monaten wieder normal ab ohne Probleme

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#4
 Von 
SVNC
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn die wieder seit Monaten problemlos abbuchen, halte ich die Einschaltung eines Inkassos für vollkommen sinnbefreit.
Die Hauptforderung, die Rücklastschriftkosten (die aber ne Spur zu hoch sind) würde ich bezahlen. Dann noch 2,50€ für Briefporto. Mehr nicht.

Die "Aufnahme-/Bearb.Geb." ist frei erfundener Quatsch, den man nicht bezahlen muss.
So etwas wie eine "1. Mahnung" oder "2. Mahnung" gibt es im RVG nicht. Und dass man einem Gericht erklärt bekommt, warum ein Mahnbrief 54€ kosten soll, ist natürlich eher unwahrscheinlich.

Signatur:

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