Spielidee kopieren

3. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
benny bunny
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Spielidee kopieren

Ich habe mal eine Frage bezüglich Spielen. Ich möchte ein Onlineportal mit Onlinespielen aufbauen. Dazu brauch ich halt auch Spiele. Darf ich auf vorhandene Spiele wie Hotle, Scrabble oder Mensch ärger dich nicht zurückgreifen und die Spiele sozusagen zu kopieren? Weclhe Rechtslage ist dabei zu beachten?

vielen Dank für euere Antworten

benny

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Spiele dürften grds. als geschützte Werke iSd § 2 UrhG Urheberrechtsschutz geniessen. Folge: eine nicht von dem Urheber genehmigte Verwertung (also zB die Verbreitung über ein Onlineportal) stellt einen Urheberrechtsverstoß dar und begründet zumindest einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach § 97 I UrhG und bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln des Verletzers auch einen Schadensersatzanspruch nach § 97 I UrhG . Zudem normiert § 106 UrhG für derartige unerlaubte Verwertungshandlungen auch eine Strafbarkeit.
Also: besser, Sie überlegen sich Ihre "Geschäftsidee" noch mal!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
benny bunny
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank ersteinmal für ihre prezise Antwort!

Ist dies bei ALLEN Spielen so? Oder gillt das auch für ältere Spiele wie "Mensch Ärger dich nicht"?

Aber nocheinmal Vielen Dank für ihre Antwort

mfg

Benjamin Asbach

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#3
 Von 
benny bunny
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder noch mal ein anderes Beispiel. Wenn ich jetzt ein Fussballspiel machen würde, dann würde ich ja rein theoretisch die Idee von der Fifa Serie oder sonst irgendwelchen Fussballspielen klauen.

Verstehen sie, was ich meine?

mfg

Benjamin Asbach

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#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Wie gesagt: mE dürften Spielideen grds. Urheberrechtsschutz genießen. Allerdings gilt dieser Schutz zeitlich nicht unbegrenzt, sondern erlischt gem. § 64 siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Wie es sich also im Hinblick auf "Mensch ärgere Dich nicht!" verhält, kann ich nicht genau sagen - zu klären wäre eben, wer Urheber dieses Spiels ist, und wann dieser (uU) verstorben ist.
Hinsichtlich des Fussballs würde ich jetzt mal behaupten, dass daran keine Urheberrechte (mehr) bestehen - Sie dürfen aber natürlich kein "Bundesliga"- oder "Champions League"-Fussballspiel anbieten, da Sie dann zumindest die Markenrechte der jeweiligen Markeninhaber verletzen und sich zudem auch wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sehen dürften.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#5
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Jap, Spiele genießen Urheberrechtsschutz.
Wenn es älter ist als 70 Jahre, dürfte der allerdings weg sein.
und es ist nur das konkrete Werk, nicht die idee selbst geschützt. deswegen gibt es im fernsehen auch diverse andere formate, die an "wer wird millionär" angelehnt sind, aber eben nur ähnlich sind, nicht dieselbe Show.

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

...zugegeben, mit der "Spielidee" hab´ ich mich vielleicht etwas ungenau ausgedrückt. Hinsichtlich der Dauer möchte ich aber klarstellen, dass die 70-Jahres-Frist nach § 64 UrhG nicht bereits mit der Schaffung des Werks, sondern erst mit dem Tod des Urhebers zu laufen beginnt!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#7
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

ups,
du hast natürlich völlig Recht!

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#8
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

...also kurz gesagt, wenn ich eine Spielidee aufnehme, z. B. Mensch ärgere Dich nicht, aber ein paar Kleinigkeiten (z. B. Anzahl der Spieler, Design des Spielbrettes etc.) und es natürlich selber programmiere, dann muß ich keinen Ärger erwarten, oder?

Natürlich darf ich das Spiel dann auch nicht beim Namen nennen.

Habe ich das so richtig verstanden?

Dankeschön

Gruß

Line

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#9
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Line,

prinzipiell hast Du schon Recht, nur ist das immer eine Frage der Abgrenzung, die im Zweifel dann der Richter zu entscheiden hat.
Nach dem Motto: Ist deine Variante ein neues, eigenständiges Werk, oder einfach nur eine billige Kopie. Ich meine, Design ändern und mehr Spieler reicht nicht, um deine Variante von Mensch ärgere Dich nicht als eigenständiges Werk gelten zu lassen.
Fazit: Das ist immer eine Sache des Einzelfalles und Abgrenzungen meistens sehr schwierig (weshalb Urheberrecht generell eine spannende Sache ist, wie ich finde)

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#10
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

weshalb Urheberrecht generell eine spannende Sache ist, wie ich finde

@ Hank:

GENAU!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#11
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

weshalb Urheberrecht generell eine spannende Sache ist, wie ich finde

@ Hank:

GENAU!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#12
 Von 
benny bunny
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wobei bei Mensch Ärger dich nicht...

Das ist doch schon relativ alt und das gibts doch von realtiv vielen Firmen, soweit ich mich da erinnern kann. Gibts ne Möglichkeit den Urheber eines Spiels, schnell rauszufinden?

Aber schon mal riesen DANK für all eure ANTWORTEN!

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#13
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Dürfte relativ schwer sein, da Urheberrechte (anders als bspw. Patent- oder Geschmacksrechte oder idR auch Markenrechte) nicht erst durch die Eintragung in einem staatlichen Verzeichnis entstehen, sondern direkt bei Schöpfung des Werks. Es gibt mithin kein (zB dem DPMA vergleichbares) öffentliches Verzeichnis, in dem sich der Urheber abfragen ließe.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#14
 Von 
benny bunny
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab mich jetzt mal via Encarta "informiert". Da steht, dass das Spiel m Jahre 1910 nach Deutschland gekommen wäre, aber wos erfunden wurde.... naja egal

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