Sperrzeit | Krankenversicherung

24. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hostile777
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Sperrzeit | Krankenversicherung

Hallo Zusammen,

ich habe folgende Frage:

Ich möchte mein bestehendes Arbeitsverhältnis zum 15.01.09 kündigen. Zum 15.02.009 habe ich aber bereits eine neue Stelle.
Somit bin ich dann arbeitslos vom 15.01.09 - 15.02.09. Soviel ich weiss, bekomme ich aufgrund einer Sperrzeit von zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld.
Bin ich aber trotzdem noch krankenversichert/ rentenversichert? Falls ja, wer zahlt das? Das Arbeitsamt? Momentan bin ich gesetzlich krankenversichert.

1000 Dank!

Beste Grüße

Hostile

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, das Thema ist zwar Sozialrecht, aber man ist noch 1 Monat ab Beendigung versichert bzw. leistet die Krankenkasse noch so lange. Wenn man allerdings die Möglichkeit hat, sich familienversichern zu lassen z.B. als Ehegatte oder Kind, dann geht diese Familienversicherung vor. Geregelt in den §§ 19 und 10 des SGB IV.

MfG

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

@Hostile777,
auch nach Beendigung der Mitgliedschaft, wenn dein Beschäftigungsverhältnis endet und keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, können noch Leistungen für längstens einen Monat gewährt werden.
Du bist also für einen Monat noch beitragsfrei versichert, mit deiner Chipkarte kannst du noch Arztbesuche tätigen.
Theoretisch könntest du dir auch krankschreiben lassen, also, Arbeitsunfähigkeit ohne Bezug von Leistungen, die Zeit der AU zählt dann als Anrechnungszeit für die RV, wichtig auch für eine spätere Erwerbsminderungsrente.
Nach der Gesundung meldest du dich unverzüglich wieder bei der Arb.-agentur bzw. du hast ja eine neue Arbeitsstelle!
Dann müsstest du bei einer Rentenberatungsstelle vorsprechen, mit den gesammelten Krankschreibungen und kannst dann die Anrechnungszeiten durch die Krankenscheine nachweisen.
Wäre "Eine" Möglichkeit!
Grüße, peter- norbert.

2x Hilfreiche Antwort

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